156 Helvetischer Kirchcng tschlchten
^r^r'd' warnen/und so er nicht abstehe/außH. Schriffe des Fehlers ÜberwegDasiqe sen lassen. Doch Krafft ersten Begehrens dieser Gesandten / sind amOberkeit 9- Tag Hornung/die acht Stattprediger für gesessenen Raht bescheiden/besthlee und ihnen freund-ernstlich eingeschärft worden / das H. EvangeliumWore ru- klahr/nach Christlichem Verstand/ohne Einmischung menschlichen Zu-piedigcn. satzes/der in H. Schrift nicht gegründet ist/zuprcdigen: die disputier-liche Sachen aber/daran den Gläubigen nicht viel gelegen / auch wassie in Irrung führen/oder wider die Oberkcit bewegen möchte/zuuntcr-lassen. Nun hatte der Bischoff/dem Wanner die Pfarrstel! im Mün»sier genommen/und an dessen statt geordnet Anthonium Guldemünzer/auß Hermanstat in Sibenbürgen gebürtig / erwehlten Provincial/Pre-diger Ordens/der aber lieber Vicarius provincislis seyn wolte/ sonstrirsu und Bruder Feindselig genennet/ um daß er ein ernsthafterMann gewesen / der dem Papst Übst nicht geschohnet: sonst ein ver-schmitzter Kopf/ der sich in alle Sattel zuschicken wußte: deßwegen ersich/nachdem das Evangelium gepredigct zuwerden angehebt/geänderet.Der um daß er schon ehmahl/ auf der Bürgerschaft Be-
gehren/denen Prediger-Mönchen in der Statt zupredigen bewilliget/wolte dem Bischof sich dißmahl nicht widersetzen: doch daß Anthomusobgedachtem Befehl nachkomme / welches er zwahr versprochen. Hcr-gegen hat der Raht dem Wanner/auf Anhalten der Bürgeren / beyS. Steffan zupredigen vergönstiget/welches er mit grossem Zulauf wö-chentlich dreymahl gethan: in der Fasten aber hat er (gleich Anthonio)täglich geprediget/ungeachtet Suter/solches abzustellen bey dem Rahternstlich angehalten. So daß der Naht selbigem endlich sagen lassen:So er zu Constanz nichts zuschaffen hette/als Zweytracht anzurichten/möchte er gehen wo er herkommen. Dann die Oberkeit muhtmassete/der Bischof suche mit benachbarter Regierung etwas wider die Statt-Sl'sckwtr anzustellen. Demnach nun Guter abgereiset: und die Bischöfliche ge-verfolget gen Wanner und Metzler/(um daß ihnen das Volk angehänget) nichtsdaselbst gewaltthätiges fürnemen dörfften: machten sie sich anWindner/Pfarrerdie.Evan. zu S. Johann / dessen Gaaben geringer waren. Dieser hat am erstenU Sonntag nach Osteren/geprediget: »Ein Sünder möge in seinem Ge-Pi evlger. Wissen getröstet werden ohne Gelt und ohne Ablaßbrief: und daß das„Bannen wegen Geltschulden unrechtmäßig scye. Berichtete auch/„daß er hinkönfftig/in Teutscher Spraach taufen wolle.» Alsbald nachdieser Predig/begehrte Ntc-chder Bürgermeister solle (Krafft Verglichs)ihm erlauben/durch einen Stattdiener / einen Prediger gefänglich an-zunemen. AufVefragen/sagte erzwahr/Windner were gemeint: Die
Ur.