_Sechstes Buch. 155
>,daß ihr durch den Glaub an Christum selig werdek/zubitten,,: Erzeh-lere hieraufdas Gebett des Herren/und die zwölfGlaubensarticul. Aufdem Richtsatz erinnerte er die Eidgnossen/der Treu so Löbliche StaktZürich an ihnen erwiesen: mit Bitt/sich gegen sie wegen der Religion/nicht zuübereilen/dann selbige für die Wahrheit eifere/rc. Seine letsteWort und Seufzen waren: Ich befehle meine See! in deine Hände/
O mein Herr/und Erlöser IesU Christe! Erbarm dich mein! und nickmeine Seel zu dir auf! „Dieses war der erste Matterer in der Eid-«gnoßschafft. Durch dessen Tod wurden viel zu Göttlicher Wahrheit/
«und ewiger Seligkeit beförderet«; sagt der selige Herr Bullinger/wel-cher diese Vegebenheit/theils auß Eidgnössischen Abscheiden/theils außdem Mund etlicher Ehren Leuthen/so bey HottingersAußführung/Todund End gewesen/mit Fleiß zu Papeir gebracht (u).
Den 22.Tag Jenner/erschiene zu Constanz eine Oestreichische Ge, Ebange.sandschafft/samt Vit Suter/KäiMaj.und Fürstl.Durchl. Secrerario, »um zuwelcher selbiger Statt/wegen desEvangelii sehr beschwerlich gewesen:den Raht ersuchende/daß die Lutherische Predigen und Schrifften ab,geschaffet werden/rc. Der Raht antwortete/daß ihre Prediger GottesWort predigen: und solches zubeweisen/mehrmahls urbietig gewesen.
Hiemit verlängeren die Oestreichische Abgesandte am 9. Tag Hornung/daß der Raht in ihrem Beyseyn / allen ihren Stattpredigeren befehle/das reine Evangclium/ohne andere Außle'gung/als mit dem Evangeliound Biblischen Schrifften/ vermög Nürenbergischen Abscheids/und er»folgten Kaiserlichen L<Es, zupredigen : durch solchen Anhang zweyDing zuergwinnen «erhoffende: Erstlich/daß allein derBischoff/ohne den Raht/Richter seyn solle/welche das Evangelium recht predi-gen oder nicht. Demnach/daß die H.Schrifft/nicht auß der Schrifft/sonder allein nach der Meinung Römischer Lehreren/außgelegt werdensolle. Darum liessen sie sich vernemmen: «Der Christliche Glaub/seye„nach den H. Evangelien / von der Christi. Kirch / nicht allein auf die«Biblischen Schrifften/sonder auf die Schrifften vieler bewahrter Leh-„reren angenommcn/rc. Die H. Evangelien / mögen nicht alle / allein„nachBiblischer Schrifft bewahrt und außgelegt werden/sonder nach„Determination und Beschluß der Schrifften vieler anderer Lehreren/
«welche von der Kirch approbiert seyen/rc. Aber der Raht wolte dieRechtfertigung ihrer Predigeren/dem Bischofs nicht überlassen: sonderwann jemand falscher Lehr bezichtiget werde / den wolten sie erstlich
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(u) VullinZ. riiü. Hef. j>. JA. s-j-z. HottivI. tt. L. IX. 176.