Helvetischer Kirchengeschichten
N.C.G.
1524.
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klLZittrLt, selbige am LolleZio aufschlagen zulassen/bewl'lliget. Als übersolches V. Heinrich von Schönau / Bifchoffl. Vicgrius,und die Llni-verüretisten/ allen Geistlichen und Llmveriirers-anverwandten verbok-ten/dieser Handlung/mit Zuhören/odcr Disputieren beyzuwohnen / hatLobl. (z) allen Priestcrcn und Llniverlirecs-gliederen/bemeld-
te vispursrion zubesuchen gebotten: und denen / so jemand hinderenwerden / malen und dachen/ auch feilen Kauffabgeschlagen/rc. Hicmithat die vispurrmon ihren Fortgang gewonnen Daß die Cleri-sey bey dieser Gelegenheit so widerig sich erzeigt / hat zu Basel demPapstthum einen zimlichen Stoß gegeben. Bald hernach reiftte Fa-rellus/zu Fabro gen Straßburg/woselbst er denen auß Frankreich ver-triebenen Evangelischen geprediget (k>). Von Erasmo und anderen/ister unfreundlich durchgezogen worden ; gleichwol hat er / samt gedach-ten seinen Gefehrten / durch Gottes Segen/zu Straßburg die Französi-sche Gemeind gepflanzt / welche mehr als 150. Jahr im Stand geblie-ben.
Stör di- Dienstags (den 16. Tag Hornung/ hiemit eh Farellus disputiert)sputiert hat zu gedachtem Basel / M. Stephanus Stör von Dikssenhofen / inAetttscker Teutscher Spraach eine öffentliche Oispukärion gehalten. Er warLeuth-Spmach. Priester zu Licchtstal: hatte das Wort Gottes geprediget: auß selbigem/der Geistlichen Freyheit sich zuverheurahten/verfochten: sich verehelichet/und öffentlich copulieren lassen. Als solches viel widersprechens verur-sachte/hat der Raht und die Gemeind zu Liechtstal bcgehrt/daß Lobl.Raht zu Basel/als ihre hohe Oberkeit/ihrem Pfarrer gestatten weiten/fein Verfahren durch eine öffentliche Oichm^ion zuverchadigen. Hier-auf hat M. Stephan an alle Kirchen und Clöster/auch an die l/mver-ürer , fünf Lehrsätze anschlagen lassen : Daß /r. der Ehestand / in H.Schriffk/keinem Stand/ L. Hurey und Ehebruch aber in allen Gcsä-tzen verbotten seye. L. Die Ehe seye/um Unkeuschheit zuvermeiden/allenStänden gcbotte.v. Solche Unkeuschheit ftye/wegenAergernuß/keinemStand schädlicher/als dem Priesterltchen. L- Ein öffentlicher Hurer/seye nach Göttlichem Gesatz im Ban; hiemit zum Priesteramt untaug-lich. Stör hat sothane Sätze / zur bestirnten Zeit und Ort / auß H.Schrifft bevestiget. Hernach gefragt/ob jemand wegenBischoffs/oderDohm-Eapitels/oder der Oniveiürer, solche Schlußreden zubestreiten/
zuge-
fg) r/. (§ß) v. xoü Reminiiccre. (k) ksl-eÄ. Vit.
6 en. Reüit. zs- icz. Oecol. sä 2uinZ. r i.drov Lxculst le ksre11u5,cosötunije sä Hscrsmenkorum sämimiirsnonem scceMüe. /V. 15 . säbuc füll ^rAcnli»»,Oecol. Lc 2uinx!. Lx. p.ros.