Band 
Dritter Theil
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166 Helvetischer Kirchengeschlchtm

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1524. der ihn todt oder lebendig bringe/vierzig Gulden versprochen. Als sol-ches nicht gelungen/machte er einen Anschlag/ihn nächtlicher Weil mitso. bewaffneten einzuholen. Als aber ein Töchterlein / welches einenHarnisch getragen/ undgefraget würd / wo es mit dem Harnisch hin-wolte? geantwortet: Mein Vatter/und etliche andere/wollen diesenAbend/den Pfaff von Weiningen / samt zwey anderen holen; solchesUnterfangen doch/ des Orts Freyheiten zuwider war: ist Sturm ge-läutet/und durch die zahlreiche sich besamlendeMannschafft/der An-schlag zunichten worden. Stchelin soll ein halbes Jahr/in einem dickenGrünhag oder Zaun/Nachtherberg genommen haben. Der Zorn hatsich wider Stehest» vermehret/als unlang hernach/die Kirch zu Wei-tungen / nachts geöffnet/die Bilder auß der Kirch in die Raben getra-gen und verbrennt worden (ss). Diese Herrschafft Weiningen/ würddermahls durch einen Vormünder verwaltet; weil Joh. Meyer vonKnonau/Gerichtsherr daselbst/mit tod abgegangen war. Dessen Wit-^ - we / Frau Anna Reinharkin (O/Hat ohngefcihrlich im 40. Jahr ihres

heurah' Alters/den 2. Tag Aprel/diß Jahrs/sich mit M. Ulrich Zwingst trauenier. lassen: und bey selbigem verschiedene Kinder gezeugct / auß welchen al-lein Ulrich (ist mit der Zeit /srckjäiaconus und Chorherr bey demGrossen Münster worden) und Regula (so den berühmten Gualtherumgeheurahtet) zu Jahren kommen. Dieser ansehenliche Hcuraht verursa-Verchä- chete bey einigen grosse Freud (s). Aber der beissige Läng schiltet ihndiget. ein greuliches Sacrilegium , und geistlich blutschändigesLaster / welches Zwinglium / wann er anders nichtsschuldig were/der ewigen L)erdarnnuß schuldig mache(r). Damit nicht auß Bl. 8 s. wiederhole/daß Zwinglius kein derglei-chen Gelübd oder Eid gethan/wie Lang fürgibt: hiemit zwischen ihm/einem Priester: und Luthero/einem Mönch/diß fahls/nach RömischenVorurtheilen/keine so grosse Gleichheit/als den Lang bedunkt; so sagenwir allein/daß wir PfaffLangen Schmälerey/als eineLästerung/derenjenes Thier voll ist / /rpoc. 17: z. und mit welchen nicht Zwinglius/sonder Gott selbst / dessen Ordnung der Ehestand ist / gelästeret wird/mehreren Antwort unwürdig achten. Zwingst! mißgonstige/machtenviel Wesens von grosser Reichthum/welche er vermitelst solchen Heu-rahts gesucht und erlanget habe. Hak aber selbs hierauf also geantwor-tet/daß dieser Leuthen Bosheit jederman offenbar seyn kan(u). Des

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fö) 8rc!ielin in VilL lua ^Uc. < 1 ) ksto äekunÜL /er. 6. D. ix;8.

§keiner. HiN. Ref. (r) HotlinZ. II. L. VIII. r8r. (t) 1 om.I 1 .pirZ. izr.i;.(u) ^uinZl. Ox. 1. II.x.476.b.