Band 
Dritter Theil
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1^8 Helvetische r Kirchengcschichten _

die (von ihm / oder den seinigen) aufgerichtete Bilder/ zu sich nemmenmöchte. Mit den übrigen / solle man noch innhalten. Doch hat sichdurch diß Mitkel/die Anzahl der Vilderen/abermahl sehr gemindert.Beyder Bald hernach / würd die Statt in grosse Traur gesetzt. In dcmeHerren innert drey Tagen / beyde Herren Bürgermeister; Herr Felix SchmidB»rqe» (am (r) I z.) und Herr Marx Röust (am 15- Tag Brachmonat) die-meisteren Zeitliche gesegnet. An statt dieser/sind Herr Heinrich Malder/und^ ' Herr Diethelm Röust erwehlt worden. Diese beyde erzeigten sich fürdas Evangelium sehr eiferig(s). Herr Röust/war der vierte diß Ge-schlechts : der dritte/welcher in grader Linien/diese Ehrenstell bekleidet:der erste / welcher in Reiht und Bürger die Stimm wider die Bildergegeben: und hat/was sein Herr Vatter/gottseliglich(r) angehebt/mitHeldenmühtiger Tapferkeit/unter viel Widerwcrtigkeit außgeführt (u).

Ohngeachtet so unvermuhteter Regiments-Veränderung / hathochermeldter Grosser Raht/am i s. Tag Brachmonat/sich erkennt/daßdie in der Bibel verbottene Vilder/ohne schweren Verzug beyseitsge-schaffet werden : mit nochmahligem Vorbehalt: so jemand auß H.' Schrifft bessers beybringen könne/man solches erwarten/und sich güt-lich weisen lasten werde. Anbey ist den Ober-und Unkervögten Befehlzukommen/sollen Gott zu Ehren/und/um daß selbiger allein angebettetwerde/die Bilder und Götzen/an was Orten selbige verehret werden/Hinwegthun : ohne daß man jemand nöhkige. Doch so eine ganze Ge-mcind/Vilder und Tafelen in gemeinen Kosten machen lassen / mögensie selbige/so es den mehreren under ihnen gefalt/in Beywesen des Pfar-rers/und etlicher anderer ehrlichen Männeren abschaffen. Der in eige-nem Kosten solche Bilder gemachet/mögesie hinnemcn. In der Stattwürd denen/so denGötz noch im Busen gehabt/ihre Bilder heim zu-nemmen erlaubt: welches ein neues Mittel war die Anzahl der Bit-deren zuminderen (x).

Nam- Aber wegen der Meß / als des Römischen Goktesdiensts Herzschlag we- und Kern/war thunlicher erachtet; noch innzuhalten. Darum auch/alsMeß auf. die Frauen zu Töß/mit der Meß und Sibenzeit singen/fortgefahren:geschoben, dero Leuthpriester/ Gregorio Lüthi/Oberkeitlicher Befehl zukommen;er solle Meß halten und predigen wie sich gebühre: anbey die Frauen/wie von Alter her/stngm und lesen lassen: bis auf weiteren Bescheid (x).

Doch

(r) 8 cem. L (5) I-e§e Lu 1 Iin§ Ocäic. in Llattkr. HottinA. H. L.

VIII. 145. (r) 2 «inKl-Op. H.646. su) Lull. I. c. 8 tuclc.Vir./ob-^vl^k. (x)

2«inxI.Oj>.'i.i.x.r6i.b. (x) Eamst. vor Jacob.