Band 
Dritter Theil
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Sechstes Buch.

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vor denen damahls/auch zu Lucern befindlichen Abgesandten der Lands- i 524.'gemeinden / solche Verleumdungen zuwidersprechen: und zubegehren/daß mandero Außstreuer anzeige. Ist ihnen aber zu Lucern/allein vorRäht und Bürger dieser Statt / nicht vor den Landsgemeinden zu-thun/vergönstiget worden. Über diß / wurden die Diener der Zürichi-schen Kirch verunglimpfet/sie lassen sich durch einen Jud/in denen Wu-cheren des Alten Testaments unterrichten. Diesen Jud/von NammenMoses/zu Winterthur wohnhafft/wolten die Prediger zu Zürich/außden Schriffken des Alten Testaments überweisen/daß Jesus der Chri-stus seye. Solche Verleumdungen/hat gleichfahls Zwinglius/offent-lich widerlegt (z). Lobl. zu Zürich aber/ hat was wegen der

Religion/in vorgebendem und diesem Jahr sich begeben/an ihre ganzeLandschafft bringen lassen: um sich zuversicheren/was ihr Volk/bey sicheräugender Noht/zuthun gesinnet were. Die Antwort war/ die Ober-keit möchte/noch fürter wie. bisher des Friedens sich befleißen: so manaber selbiger mit Gewalt zusetze/ wollen sie ihw zum besten alles Vermö-gen aufsitzen.

Absonderlich haben die Clöster tapfer Oel ins Feur gegossen. ClösierRPeman klagte auf Eidgnössischer Jahrrechnung zu Baden / daß vermeh.Martalen und Benken: CreutzUngen/daß Trülliken (drey im Zü- ^ ^tichgebiet gelegne Dörffer) die ihnen schuldige Zins und Zehndcn ver- trachtensagen. Diese Gemeinden antworteten/ihnen geschehe unrecht; als wel- ander denche solche Gebühr zuerstatten sich nicht weigeren: begehren allein/daß/ Eidgnos.demnach sie von Rheinau entfehrnet; auch durch des Pfarrers undder Mönchen Schuld/viel Kinder am H.Tauff/rc. versäumt werden/jeder Gemeind/auß dem in diese Clöster lieferenden grossen Zehenden/ein absonderlicher Pfarrer gegeben werde/welcher ihnen Gottes Workpredige (b).

Aufangeregter Tagsatzung würd vorgewendet / Joh. Oechslin/ Pfarrervon Einsidlen gebürtig / Pfarrer auf Burg bey Stein/ein gelehrter Oechsrmund getreuer Prediger des Evangelii; seye wegen solchen Predigens/dem Lsy NachtEinsidlischen Abt/als Lollaron, unangenehm: doch könne dieser dem "versaue.Pfarrer / um daß die von Stein (welchen als des Orts niederen Ge-.richtsherrcn / der Gewalt zu beifangen zuständig) selbigem Rugken hal-ten/nicht abschaffen. Hiemit ist dem Landvogt Befehl gegeben: undder Pfarrer / am 7. Tag Heumonat/bey Nacht (ii) überfallen worden.

Als aber der Gewalt leidende/nicht wissende was es werden wolle/ein

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(x) Op. 7 .1. x. !51. b. II. L x. §05. (k) Absch. L L7- Sc Donst. nach ?srr.

Sc kLul. (ü) Sonntags früh. 8rein. Mc.