196 Helvetischer Kirchmgeschichtm
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,524. vangelium zuprrdigen: haben auch Anordnung gemachet/das AlmosenSonntäglich für die Armen zusamlen(v).
Angezekt. Schon in vorgehender Badischer Versamlung/wurd denen Eid-lete Badi.gnösslschm Rähten/ein von Joh. Meyer von Eck/H.Schrifft voÄor./putZtion. der Schul zuJngolstatt inVäycren Vice-Onc- i und Professor' (x),widerZwinglium und dessen Lehr geschriebener Brieff/den 17 TagAugstmonat / eingelieferet. Dann demnach die von Zürich in öffentli-cher Oichmseion die Römischen Irrthümer widerlegt/denen/die sie vondem Evangclio abwendig machen wollen/beständig geantwortet/wannman ihnen auß H. Schrifft bessers weise / wollen sie es gern annem-men; die Vischöffe zwahr immer gesagt: Man dörffe von Glaubens-sachen / ohne Päpstliches Bewilligen nicht disputieren k seye auch nichtnohtwendig; dieweil der Glaub genugsam erdauret/rc. Haben doch diePrälaten wahrgenommen / daß der gemeine Mann ohne Oichurarionnicht zustillm; suchten deßwegen Weg/zu einer ihnen unnachtheiiigmvifpurarion. Um daß nun Egk/für einen Disputiere»' angsfthen war/auch zu Leipzig gegen Luther und Carlstad gedisputicrt / hat man/nachdem die Eidgnosscn eingewilliget/an ihn geworben / daß er sich hier-zu in der Eidgnoßschaffl brauchen lasse / rc. (y). Als Egkius in ange-regtem Schreiben solches zugesagt / ist selbiges durch die Eidgnossen/Zwinglio übersendet worden: und als dieser das Egkische Schreibenbeantwortet/und die Antwort den Eidgnossen übergeben/ist diese vonihnen an Egkium abgefertiget worden. Aus einer zu Frauenfeld gehal-tenen Tagleistung/ist o. Egkcn zweytes/vom Herbstmonat (?) (samtobigem) zu Landshut getrucktes Schreiben/eröffnet worden; in welchemdiestrGoliath sich anerbotte/mit Zwinglio (welchen er/als ein aufgeblase-ner Schulfuchs/verächtlich einen se lkstgewacD jenen ssdeoiogumzunennen (??) pflegte) vor gemeinen Eidgnosscn zudisputieren/ unter fol-Eecit lo- genden Gedingen: „Daß die Osspmarion zu Baden oder Lucern / alsftrBrieff. „unparteyischen Orten/gehalten werde: Daßgemeine Eidgnossen hier-zu Richter verordnen: Begehrt sicher Geleit für Vergewaltigung für„die bösen Lutherischen Buben: Diß Geleit soll nicht länger gelten/als„bis zu gehaltener Oichmsrion: dann was nach gehaltener Oilpmr-„rion,die Eidgnöfsische Richter ihm auflegen / dem wolle er sich unter-
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msncr/!-«-«. Occol. Ein überauß unverschämter/frecher / und beschwetzter Mensch: ein guter §oxkiü: welchem Schenkungenund Gaaben nie erleidet/:-. L,-iu„s. «ef. »itt. v. m. (v> Iblä. (r) Absch.»». Oüodr. (rr) L.klsÜer. aä LutlinA.