z 58 Helvetischer Klkchmgeschichtm
1527.' fanglich/Oecolampadius solte diejenige Sachen/in welchen ihm zukurzgeschehen seyn möchtc/anTag legen. Er war auf eine Zeit/hierzu ge-neigt (o). Er wußte eine Zeitlang nicht/was er zuthun httte: Endlichhat er solches unterlassen: anerwogen/daß sothane vilpm-nion bey denFreunden des Evangelii/den Lreclit vor langem verkehren: dessen Fein-de abcr/dmch solche Schutzschrifft zu milteren Gedanken nicht gebrachtwerden mögen (p).
S. Im- um daß Propst und Capitel zu S. Jmmerthal übel haußgehal-Ehal ten/und gelebt/hat die Statt Viel Rechnung von ihnen geforderet/mitrurGebü! dem Ansinnen/daß sie und andere Priester in S. Jmmerthal/ihr Ab-gehalten. Wesen Christlicher einrichten. Mit Nammen/sollen sie Zufolg Verni-jchem Mandat / bey sich habende leichtfertige Weibspersonen/abschaf-fen. Die Priester beklagten sich dessen gegen Bischofs: das BielischeVerfahren/nicht allein als eine Neuerung/sonder auch als einen Ein-griff in die Bischoffliche Herrlichkeit anführende. Wormit Viel vomBischofs einen fcharffen Verweis; der Bischofs aber von Viel eine ta-pfere Antwort empfangen. Der Bischofs sendete einen Briefs/daß erdie Pfaffen zu S. Immer in Schirm genommen: auch manniglichgebotten/nichts mit ihnen zuhandlen/dann mit Recht. Alsobald habenMeyer und Raht zuBiel/solches widersprochen: sagende/ihr Verhal-ten gegen die Pfaffen in S. Jmmerthal / scye weder eine Neuerung/noch ein Eingriff. Zumahl von ihnen nichts geschehen/als was sie ne-ben des Bischoffs Meyer zuthun/schuldig/Glimpf und Recht hetten.Merken wol/die Pfaffen haben dem Bischoff ihren Giimpf/nicht aberihr hürisches Leben erzehlt: cum rever. Deßgleichen wie sie S. Jm-mers ?r-ebencl, die zum Kirchenbau angewendet werden solle; so un-treulich hinderhalten/under sich getheilt/und mir ihren Concubinen ver-zehrt. Begehren hienachst/daß die Pfaffen von S.Jmmer/vor allenDingen / erregte S. Jmmers Pfrund / Gelt und Rest / so sie schuldigbleiben/lassen erfolgen/damit man dasige baulos stehende Kirch/bessercnmöge. Demnach/ daß sie ihre Concubinen von ihnen thüen / und fürbiß hin / ehelich / priesterlich/ und nicht hürisch / sonder den Mandatenvon Bern/welche auf Bischoffliches Gefallen von Viel angenommenworden / gelebcn und nachkommen sollen: Die Fehlbaren werde mannach des Mandats Jnnhalt straffen / darnach wissen sie sich zuhalten.Weren sie (die von Viel) solches zuthun nicht stark genug; wollen siesolche Hilff anrüsten / dardurch sie werden selbige Pfaffen lehren rechtthun. Endlich schreiben sie: Wir bitten uns angehendes zuschreiben/§ ob
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