N-C.G.
i5Zv.
MehrereUmstände
5lo Helvetischer Kirchmgeschichtm _
derGottshaußleuthen hinder sich zubringen/übernommen. UmdaßderoAntwort / nicht nach deren von Zürich und Glarus Meinung außge-fallen/seye ein Tag gen Weil besinnt worden. Eine Stund aber/nach-dem die Botten von Zürich und Glarus/zu besagtem Weil ankommen(Z)/ seyen auch die Eokten von Lucern und Schweitz angelanget: nichtaber nach ihrer Gewohnheir/in der Pfaltz / sonder in einem öffentlichenWirtshauß die Einkehr genommen: und folgenden Tags/die Verhörderen Artiklen begehrt. Aber Morndes um die achte Stund/seyen dieGesandte von Zürich und Glarus gewahrnet worden/daß man sie über-fallen/die Pfaltz einnemmen /und die Gesandten zum Fenster hinauß-werffen wolle. Deßwegen die Gesandte die Thüren verwahret. Diedrey (b) Büchsenschützen seyen/vom (Lands) Haubtmann/als dero Lieb-haber/ eingeladen / doch erst auf den Abend kommen (-). Als dieWahrnung für und für geschehen/haben die Gesandte von Zürich undGlarus/nach dem Schultheiß von Weil geschickt/ihm solches fürgehal-ten/und begehrt/rin Naht zubesamlen. Als nach gehaltenem Raht/derSchultheiß und etliche zu ihnen gekommen/und die Antwort gegeben/seyen gleich darnach des Abts Brüdere/rc. mit blossen Schmetteren (k),(auf die zehen Mann/) für die Pfaltz komen: darnach der Haussen sichgemehret/ welcher vor der Statt emeGemeind gehalten/und-die Ge-sandten von Lucern und Schweitz gebetten/zuverschaffen / daß sie in derReligion sich mit Zürich und Glarus vereinbaren mögen (l). Doch seyedurch biderbeLeurh ein Anstand gemachet worden / daß dieAebtischenabgezogen. Tschudi thut hinzu: Demnach die umligende Vaursame/desAuflauffs berichtet worden/und zusamen geloffen/aber nicht in die Stattgelassen worden / haben sie deren Aebtifchen Häuser aussert der Statteingcrissen. Nach ergangenem Sturm / haben sich bis Abend in dieZOO2. (m) versamlet. Die Gesandte von Zürich und Glarus sagtenendlich:Wvllen Lucern und Schweitz gern bey ihrenGerechtigkeiren undFreyheiten bleiben lassen 0 )/rc. so fehrn selbige die GottShaußleuthebey Gottes Wort lassen bleiben.
Diesen Auflauff belangende/finden sich bey Vullingero/Stumphio. (o)/rc. under anderen diese Umstände, i. Daß die Aufrührer erstdurch den Zulaufs umligender Gemeinden abgetrieben und gestillet wor-den.
(Z) An Weihn, r r rs.l'sckuäi. (I,) exLMerins, 2!k, Etliche, (j)
Kindleintag (-, 8 .vec.)i' 5 ciiu<j. (k) Aebtisch-gestnnettz auß dem Togqenburg/UNd Von Weil. LullinZ. II. x. zo. ( 1 ) 8cmupli. zrz. (m) Absch. 4-72,1
§s- (n) Absch. cic. 8rumxli.z rz. (o) Z75. Lauf. Absch. 14. kebr. L 7 -
Mikf. 1 I»- »6-7UII. Iahrr. § 18 .