Band 
Dritter Theil
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Sechstes Buch.

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-——— N.C.G- '

die besorgete boseFrüchte/Hauffenweis hervorgesprossen:sodaß dieSa- 1531.

chen sich täglich schlimmer angelaffcn/und endlich nicht allein die durchfeindliche Bedräuungen erschreckte Zürichische Unterthanen / wider dieStatt ungedultig: sonder die Burgerschafft selbs zertrennt worden.

Welches dann dem Evangelischen Wesen/um so viel nachteiliger ge-wesen/weilen die Ortische/dessen durch gute Eorrespondenzen genügsa-me Wissenschafft hatten: auch vom Papst nicht nur Glückwünschung-Schreiben/sonder auch etwas Gelts empfangen: mitVertröstung/ih-nen/fahls der Krieg länger wahren solte/ein mehrers zuübermachen (r).

In solcher Verwirrung/liessen sich einiche Friedens-Stralen sehen/ Ersterso aber bald wieder verschwunden. Erstlich zwahr am 18- Tag Weinm. Friedens-durch Gesandte von Appenzell/und Neuenburg (u). Demnach kamenam 28. Tag Weinm. Abgesandte von Ulm / Lindau / und anderen E-vangelischen Reichsstätten. Die aber von denen Römisch-CatholischenOrten ohne Antwort erlassen worden. Als aber bey diesen / neben Kö-nigl. Französischen / und anderen Fürstlichen Gesandten; Freiburg undAppenzell/um einen ehrlichen Frieden zumachen angehalten: und beydePartheyen eingewilliget/sind folgende von den V. Orten gestelleteÄr,tikul / den Stätten überreicht worden. I. Die Stätte sollen ab demZugerboden ziehen .so wollen die Ort aufdem ihrigen bleiben, n. DieBund sollen nach dem Buchstaben gehalten werden. 111. Die Ortsoll man in ihren Herrlichkeiten und Gebieten/nach deroGutdunken/re-gieren lassen. IV. In gemeinen Herrschafften / möge man wegen desGlaubens wiederum mehren: also daß die / welche den neuen Glaubenangenommen/wiederum abstehen mögen; auch die den wahren/alten/Christlichen Glaub/und die Meß noch nicht verlaugnet/selbigen behal-ten/und wiederum aufrichten mögen. Die Schicdort trungen vornem-lich auf den Ersten: vertröstende/ werde selbiger erhalten seyn/so werdees mit den übrigen alle Tag besser werden: darbey sie ihr bestes zuthunversprochen. Um daß nun der gemeine Soldat ungehorsam/die Armeewegen nasser/und ungestühmerWitterung/auch überhand nemmenderKälte/im Feld nicht mehr bestehen tönte: Bürger und Dörffer aufei-genen Kosten leben müßten : das Freye Amt/und viel am Zürichsee/durch Plünderungen zu grossem Schad gekommen / rc. hat Zürich indie drey erste Articul eingewilliget. Aber / um daß der vierte / demLandsfried / auch der Zusag/welche sie/und ihre Anverwandte/ den bi-derben gemeinen Herrschafftsleuthev gethan/zuwider/könten/und wol-ten sie den nicht annemmen. Gleichwol ist die Stättische Armee / den

cccc ij 3-Tag

(r) § zo. (u) LuIlwZ. 184- b.