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6OL Helvetischer Kirchcngefchichten _
zuBremgarten wiederum aufgerichtet werde; welches / weder seinerMitgesandten/noch des Mehrtheils der Bürgeren und Rähten/Befehlund Will gewesen (i). Neben nammhafften Geltbussen: auch / daß diekönfftighin erwehlendeSchultheissen/ auf Badischer Jahrrechnung/denvm. alten Orten presentiert werden sollen/rc. wurden der alte DennBullinger/und dessen Sohn/als Predicant zuBremgarten/samtGer-vasio Schüler / gebürtig von Straßburg / dasige Pfarrer/vom Friedaußgeschlossen. Mellingen würd noch ernstlicher angesehen. Bullingcrund Schüler / haben sich gegen Räht und Bürger (beruhet auf 40.Personen) zuBremgarten vernemmen lassen/ seyen bereitet ihre Lehr/welche sie / zeilwcihrenden ihres Diensis/geprediget / mit Gottes Wortzuverantworten. Aber der Naht liesse ihnen sagen / er könte sie widerGewalt nicht schirmen: und erinnerte sie/samt dem vecan, und Schult-heiß Mutschli naher Zürich sich zuverfügen ; mit gemachter Vertrö-stung/daß sie bald wiederum von ihnen begehrt werden möchten. Sin-tenmahl die V. Ort ihnen nicht zumuhten/vom Evangelio abzustehen.Damit begaben sich obige vier/am xx. Tag Wintermonat (k) gen Zü-rich. Dastlbst der ältere Bullingerus LKr. 1 szz. gestorben / seinesAlters 64. Jahr ( 1 ). Herr Bullinger der füngere/nahm die Einkehr/beyHerr Wernher Steiner/(welcher/um die Gewissensfrcyhcit zugemessen/von Zug gen Zürich sich verfügt hatte) und hielte sich vier Wochenlang bey selbigem auf(m). In solcher Zeit hat er ein und ander mahl/aufLeonis Jud^ und anderen Freunden Begehren/gcprediget. Daserste mahl hat er sich den 2z. Tag Winterm. hören lassen, lalem con-cionem üeronavit, M mulri purerem, XuinZHum non clefunätum,seä 36 kboenicis moäum renatum esse (n) : Viel seiner ZuhörMNvermeinten / Zwinglius were nicht gestorben : sonder habe-gleich demPhenix/in Bullingero sein Leben wiederum empfangen. Schüler erlan--gete zu Basel einen visconsr: zu Außgang /^n.LKr. würd ergen Memmingen beruffen / woselbst er etliche Jahr das Evangeliumgeprediget. Es haben es aber die v.Ort bey Anfang folgenden Jahrsdahin gebracht/ daß ihnen von diesen Stätten Mellingen und Brem-garten/eine schrifftliche Zusag/ nach ihrem Willen die Römische Cere-monien wiederum aufzurichten/und zuhandhaden/zugestellet worden.Um daß dieses Versprechen zu Vremgarten kein einhelliges gewesen/ha-
/i) Ilj.rrr. (Ir) UuIImo.k^yc. ^.1551. ro.^ovemb. (sit) E« rs.iMirr» »e « 6«.
-rr-r (I) 8iml. Vir.Lull. (m) 8teili. Iliss-LUcr. ÄnU,
^Vir. Lull. (n) Vigss. Xirär. /r. i ^ z i. sä Ämxert Lclienck.