892. Helvetischer Kirchengeschtchten
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i;6s und ein Sohnlein gezeuget/ welches wenig Jahr nach seinem Datier/
in das himmlische Vatterland beruften worden (o). Zu Zürich ist am28. Tag Jenner (p)/im 6o. Jahr seines Alters/M. Johann Frieß: amGe^ne. r 5- Tag Merz/ durch einen Schlagfluß (g)/Sebastian Guldibeck: undr»s/rc. am l g.Tag Christm. der fast um alle freye Künste/und Wiffcnschaff-ten; auch um die Griechische Spraach: selbst (durch Außhingebung de-rm Schrifften vieler Alkvätteren) um die Lehr der Wahrheit hochver-diente Conradus Geßnerus / I^rersrum mir^culum (r)zgestorben: undhat sich an ihm erfüllet / was ihm schon vor einem Jahr im Traumvorgekommen/daß ihn eine Schlang gebissen: welches er auf die Pestgedeutet l». Diese hat dißmahl zu Zürich so stark angehalten/daß ver-schiedene Häuser außgelährt worden. Von diesem Geßnero hat Era-stus geschrieben : Vix mulN8 6 ecu 1>8 exririr bomo rogalus (excipic,l'keologos) c^ui maZis illutirLrir, Lc ornarit yztriam (r) : Er wissekeinen Gelehrten/ (aufgenommen die l'KeoloZos) welcher dem Vatter-land eine so grosse Zierd und Ruhm erworben. In währender Krank-heit soll er nie zu Beth gelegen / sonder allezeit gesessen / oder gespatziertseyn: und bis in den leisten Athemzug gearbeitet haben (u).
Bischoffs Am 28. Tag Aprel/ift Thomas L Planta / VWoff zu Chur/ imvonChur. Bad Fideris gestorben. Die Dohmherren könten sich / wegen einesStreitige Nachfahren nicht vergleichen. Fünf haben ihre Stimm dem Beato LNach- Porta von Davos / Pfarrhcrr zu Feldkirch: vier dem alten Bartholo-fahr. meo a Salis auß dem Pergel!; Erzpriester zu Sonders / im Veltlin/welcher nun das dritte mahl in der Wahl gewesen / gegeben. Dieser hakdißmahl das BischofflicheSchloß eingenomen/und nach abgelegter Hul-digung das Bischthum verwaltet: unter dem Vorwand/daß under je-nen fünfen/zwey Domherren gewesen/welche keine Landskinder: widerdcn 18. Wahl-Artikel/durch welchen die Wahlstimmen allen Frömdmbenommen werden. Die Gottshaußleuthe haben sich Vartholomeo an-hängig gemachet. Hergegen Beat / zu Rom die Lontümztion: beydcmKäiser die Kerben: und von denen Landrichtcren des oberen/undZehen Gerichten Pundts/ ein ihm gönstiges Rechtliches Urtheil erlan-get. Um daß die Gottshaußleuthe sich dessen bey denen EvangelischenEidgnössischen Ständen beschwehrt/haben sich diese/samt übrigen Eid-gnossen ins Mittel geschlagen/Veari Wahl genehm gehalten/und Bar-
tholomeum
(c>) Vit. karell. N 5 cr, (p) /sc. kriC in Oiar. (cz) LuUin^. i6.
(r) 8rucic. vit. P3A. >.!. r. /o/>. I-LÜr. (§) 8imi. Vir. 6ckn.
IL. lr) Lrstt. 2,4. /sn. 66. LuIlinA. (u) LuIIinZ. 14. l)ec. Icl. ld. 6