990 Helvetischer Kirchengeschichtm
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i6iz. gem Verglich nicht außgetruckt sind/wolte der Bischoffden Prälat inselbigen nicht viiiuercn lassen. Der Abt aber wendete ein/vermög fünf-ten Artikuls/erstrecke sich sein Viür-Mon-Recht per Universum äiilri-Lkum remporalis vominii ^lonsikerii 8. Lalli, als weit des Clostersweltliche Gericht gehen. Weil die in dem Verglich außgetruckteSchiedrichter/den Entscheid hetten verweilen mögen/haben sie ^n. c^r.1624. von dem Nuntio einen Entscheid angenommen/Krafft welchesder Bischoff/und Abt/in diesen streitigen Kirchen mögen viürieren/dochsolle dieAbstraffung derLebensmänglen allein dem Abt zustehen. Auchsolte dieser Entscheid nur so lang währen/ bis obige Prälaten den Streitvöllig untersucht hetten.
Bischoff- Mit was Beding Bern von dem/mit Bischoff von Bruntraut voll-
Baslische zognemBielertausch/abgcstanden/istVl. 981. Bericht zufinden. Her-Segen wolle Bischoff behaubten/1. Daß der Religionspunct (betreffendeMünster, das Münsterthal) bleiben follc/wie er in dem Tausch-I-ibeli außgeführettha!. worden, ii. Daß vermög deren Verträgen von Lnr. 1486. und1505. aller Gewalt in gcist und weltlichen Sachen zuäilponieren/demBischoff von Vasel allein zustehe. Hicmit Bern unter dem Schein desBurgrechts/deren Münsterthalischen Religionssachen sich nicht anzu-klemmen habe. 111. Weilen die Religion im Tausch-I^idell frey gestel-let werde/und der Bischoffliche Statthalter im Münsterthal / wegenübermäßiger Kälte / für seine Kinder einen pseäaZoAum , welcher einPriester gewesen/gehalten/hat der Bischoff die Uebung Römischer Re-ligion wiederum ausgebracht. Nachdem solches zwey Jahr gewahret/und 45. Personen die Römische Religion angenommen / begehrte derBem wi- Bischoff beständige Außübung sothaner Religion. Dagegen Bern ver--dersetzt langet/daß solches Lxercitium, samt dem Priester gänzlich abgeschaffetwerde (i). Zumahl vermög nicht nur 84- jährigen volles«, sonder/nach laut habender Verkommnussen/ daß im Münsterthal/als weit sichdas Burgrecht mit Bern erstrecke/die Religion frey seyn solle: und woeinmahl durch das Mehr die (Römisch-) Catholische Religion abge-schaffet/und an dero statt/ das Wort Gottes / und der Statt BernChristliche Reformation angenommen worden / in kein weg wiederumaufgerichtet; hergegen alles was Vernischer Reformation anhanget/durch auß / und ungehindcret / gehalten werden solle. Fahls etwasSpanns wegen solches entstehe / möge Bischoff für Bern und Solo-thum geforderet/und derjenige/welcher die geringste Päpstliche Cercmo-ni ins Münsterthal einführen würd / um ic> Gulden abgestrafft wer-den 0). Den
(i) Lxi(c. V^UKelm. OcLK. Lc Lern. 242.^4 (k) -rxol.p. 244.(4r;o.