Band 
Dritter Theil
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992- Helvetischer Kirchmgeschichtcn

N.CG. -——----

,Liz. Nicht weniger hat der Französische Ambassador / Herr Peter de Ca-

stille / und (in zwoen Tagsatzungen) gesamte Eidgnossen/in diesem Ge-schafft gehandelt: aber wegen Kostens/und Religionsversicherung/ei.nige dem Stand Bern widrige Mittel vorgeschlagen. Endlich ist denstreitenden Parrheym / von ihren Mit-Eidgnossen/eme freundliche Un-terredung beliebet worden.In welchcrZwischenzeit/Bischoff/Religions-Neuerungen anzustellen fortgefahren (p).

Gründe Vischoff bcruffte sich in einer hievon außgefertigeten v-äuAion-undGe-. Schrifft/auf den im Römischen Reich /m.Lbr. r er?. errichteten/gengnm- wiederholten/ und/^n.cd--.r666.bestätigetenRel'gions-

ftied / welcher ihm als dem Landsherr / Fug und Macht gebe/ seine Re>ligion in diesen seinen Herrschafften einzuführen. Aber die von Bernentgegen gesetzte / mehrgedachte /epoloZiz, weiset (gg) / daß Bischoff so-thanen Reichsfried : auch die sint ^n.Lbr. 15; i. wegen Münsierthalgemachete Verträge übersehen. Welches / weilen die Münsterthaler. (durch zusehen und nachlassen damahligen Bischoffs selbst) durch dasfteye Mehr angenommen: auch Bern/Krafft/auß Päpstlichem Befehlherrührenden Burgrechts mit ihnen / schuldig seye / diese ihre Bürger/wider allerley Unbill / und Gewalt zuschirmen/ nicht gestattet werdenkönne.

Bischoff- Offtgedachte Verträge zwahr werden vom Bischoff von keinerkche Lx- gaffen Wichtigkeit/und Krafft geachtet. Solches zubeweisen / machetqeqen dir er sich und dem Leser grosse Mühe. Welches wir / nachdem wir überVectra- diß Geschäfft hie und dort zimlich weitläuffigen Bericht ertheilt/vorbey-se. gehen tönten. Doch weil die Abhandlung dieses Punctens/denen vor-gehenden Zwistigkeiten nicht allein zimlich liecht mittheilet / zu eigent-licher Beurtheilung dieser langwierigen Streitigkeiten: sonder auch inanderen täglichen Begcgnussen von gleicher Art / dienlich seyn mag/wird dem Leser nicht widerig seyn/ wann die ein und anderseits an dasLiecht gelegte keüexionen, in möglichster Kürze/dieftr Gefchtchterzeh-kimg einverleibe. Bischoff wendet ein / Es weren reine glaubwür-dige 'Verträge vorhanden. L. Weren gleich solche vorhanden / soweren solche von keiner "Würde und R.rafk. L. Schon erwie. ^

sen werde / daß sie gültig / so möchte doch auß selbigen nichts /dem ^Bischöflichen "Vorhaben widriges / herfürgebracht werden, jDie Gründe / mit welchen Bischoff die Ungültigkeit solhaner Verträ- ßgen darzuthun vermeint / beruhen auf denen senigen Personen / mit Kwelchen: L. auf der Zeit / zu welcher sie aufgerichtet worden. ',Die

(?) ^?o 1 .?. r/ 4 - II. 470. (<!<u p-!°. 2 s7. ,