Band 
Dritter Theil
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Sibendes Buch

necy Klag/einwenden solte/daß man an Seiten der Statt Genf/in ob,schwebendem Geschäfft/das Parlament für keinen befügten Richter er-kenne. Als endlich ihr Abgesandter am Französischen Hof/Herr Syn-die le Fort / dem Herren Colbert / vornemsten Staats-l^inittro, eineCopey des zwischen der Cron Frankreich/und den Evangelischen Or-ten der Eidgnoßschaffe/aufgerichteten Bunds-Bey Vrieff/ worinn allehievor/ wegen der Landschafft Gex gemachte Tractatm aufs beste be-kräfftiget sich befinden / einhändig gemachet / ist an das Parlament zuDijon gemessener Königlicher Befehl ergangen/mit weiter proceäur ge-gen der Statt Genf innzuhalten: welches durch den zu Genf wohnen-den Königlichen Ke6äemen,auch dem Bischofs und Chorherren zuAn-necy / in eigner Person hinderbracht: Löblichen Evangelischen Stättenaber / durch Herren Ambassador Tambonneau schrisstlich zuwissen ge-machct worden (r).

Mitler dieser Zeit/sind die Evangelische Kirchen in der LandschafftGex gänzlich zerfallen. Esistzwahr /rn.(Atr.i66i. mit Einschränkungdes Gewalks der Kirchendieneren der Anfang gemachet: und i66z.mit Beschliessung der meisten Kirchen fortgesetzet worden: ohngeachtetdie ^n.Lbr. i66z. zu Beschweerung des Bunds gen Paris abgeferti-gete Eidgnöffische Abgesandte für sie interessiert. Die ehmahlige Man-dat von gänzlicher Abschaffung des Evangelischen Gottesdiensts/ wur-den Lkr. 1664. erneueret/ und selbigen Einwohneren alle Freyheitder Religion / so gar auch die Begräbnuß der Abgestorbnen bey Eags-zeit verbotten: und die Uebung ihres Gottesdiensts allein an zwey Orteingeschränket. Als die Evangelische Eidgnoßschaffk an den König,und dessen Staats 8eererari bewegliche Schreiben abgehen lassen/ ha-ben Zhr Mas. bewilliget / ihnen zwo Kirchen / nämlich zu Sergy undFernex zubauen: aber wenig Jahr hernach sind dero Kirchendiener« ein-gesteckt/und nn Merz /ur. Lbr. i68s. ist ^lonüeur ciu Uarla^,lnren-clanr in Burgund / beneben Bischoff von Annecy/samt 52 Reuteren,und io2. zu Fuß/in der Landschafft angelanget/mit Befehl Scrgy undFcrnex zuschlcissen: zuMoin/Ehancy und Russin aber die Meß einzu-führen. Endlich sind beyde erste zwahr niedergerissen: Moin und Ehancyaber vermauret worden. Genf hat nicht nur beydemKöniglichenl<e-Käemen, um ein gut Vorwort angchalten/sonder selbst durch eine (vonden Evangelischen Orten mit einem Fürbitfthreiben beglekete) Gesand«schafft / bey Hof gebetten/ daß sie bey ihren alten Rechten gelassen wer-den möchten: hatte aber keinen anderen Erfolg/als daß Befehl gege-

rrrrrr ist den

N.CG.'

1085.

Gex des

Evanaeli»

schenGot«

tcsdiensts

beraubet.

(t) Mzq.