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ler Puranas; zum dritten die Viasa zugeschriebenen Werke, näm-lich 18 Puranas, den Maha-Bharat und die Philosophie Vedanta.In dieser letztem Periode, welche in eine spätere Zeit als diejenige,mit der wir uns gerade beschäftigen, fällt, wäre es gewesen, woKalisada und andere auserlesene Geister, die Zierden des Hofesvon Vikramaditia, die bis dahin Eigenthum der Priester ver-bliebenen alten Ueberlieferungen sammelten, und sie dem Volke ineiner Menge Dramen wie auch unter andern poetischen Formen be-kannt machten").
Görres, Kreutzer, Holwell und Dow geben den Ve-das ein Alter von 5000 Jahren, bezeichnen die Angas als 1000, dieUpavedas und Upangas als 1500 Jahre jünger. Demzufolge wärendie Puranas 16. Jahrhunderte, die großen epischen Dichtungen undManu's Gesetze nicht weniger als 13. Jahrhunderte älter als Christus.Der vorsichtigere und sich auf zuverläßigere Autoritäten stützendeHeeren weist den Veda's das höchste Alter an: deren Kommentareund die Upavedas sind nach ihm vor der letzten Redaktion des Manugeschrieben. Die Epopeen und die Puranas fallen in die zweitePeriode. Diese letztem jedoch sind in der Gestalt, wie wir sie heutebesitzen, mehr oder weniger neue Zusammenstellungen von Bruchstük-ken aus verschiedenen Epochen, sogar auch aus der Zeit nach Chri-stus. Die dritte Periode ist die des Vikramaditia, die glänzendsteder Sprache, eine vierte Periode fällt in das Mittelalter, in welchevielleicht noch einige Upapuranis und die von Java redenden Dich-tungen zu stellen sind Was die Denkmäler anbelangt, so ordnetHeeren deren Chronologie nach der künstlerischen Entwicklung: zu-erst die Tempelgrotten, dann die der lebendigen Natur nachgeahm-ten, zuletzt die eigentlichen Gebäude; in allen weist er eine succes-sive Einrichtung nach. Die Brahminen, welche den Grotten vonEllora ein Alter von 7000 Jahren und die Mahomedaner, die ihnenkaum 9. Jahrhunderte geben, übertreiben gleicherweise.
Geschichte.
Die Jndier betrachten die gegenwärtige Zeit als die des Ver-falls und behaupten, seit taufenden von Jahren sei nichts würdiggewesen, im Andenken der Menschen erhalten zu werden; daher
*0 Fr. Schlegel, Weisheit der Jndier, S. 448 u, ff.**) S. Buch XlV,