Band 
Vierter Band.
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geschreis. Man lief in den Straßen umher; das Marsfeld, vollerFackeln, war ein Flammenmeer. Da riefen Soldaten unter Waffen,Magistrate ohne ihre Abzeichen und das in ganzen Tribus versam-melte Volk, daß die Republik verloren sei, wobei sie kühn und frei-müthig vergaßen, daß stein Tiberius einen Herrn hatten. Nichtsaber verletzte diesen mehr als die warme Liebe des Volks für Agrip-pina. Sie war, so sagte man, die Zierde des Vaterlandes, dereinzige Ueberrest vom Blute des Augustus, ein Heller Abglanz deralten Zeit; die Augen zum Himmel aufgeschlagen, flehte man dieGötter an: „die jungen Kinder zu retten und sie die Bösen überlebenzu lassen"

Verwaltung des Reichs.

Nun vollends beruhigt, fand Tiberius es nicht weiter von-nöthen, zu heucheln und suchte nicht einmal mehr den Schein zu wah-ren, den Augustus hatte bestehen lassen. Er begann damit, demVolke die Wahl der Magistrate und das Bestätigungsrecht der Ge-setze zu entziehen; unter dem Vorgeben, zu bedauern, daß es seineBeschäftigungen der Comitiatversammlungen wegen unterbreche, über-trug er beide Rechte auf den Senat. Es war dieses eine der wich-tigsten Veränderungen in der römischen Verfassung, obgleich Sue-tonius sie ganz mit Stillschweigen übergeht und Vellejus Pa-terculus ihrer kaum erwähnt. Hatten ja doch die langen Zwistig-keiten zwischen Patriziern und Plebejern sich lediglich um die Zulassungzu den Comitlen und das Maaß des dabei zu übenden Einflussesgedreht. Augustus hatte zwar den Consilien ihre alten Vorrechtewieder gegeben, sie jedoch dadurch illusorisch gemacht, daß er für dievornehmsten Magistraturen die Candidaten vorschlug und zuweilenselbst die Consuln ernannte. Bei ihrer völligen Bedeutungslosigkeithatte daher der Kaiser von den Centuriatcomitien (die Curiatcomitienhatten längst aufgehört und wurden bei gewissen Veranlassungen,wenn es sich um Testamente und Adoptionen handelte, von den 30Lictoren, die sie eigentlich nur berufen sollten, besetzt; die Tribunat-comitien versammelten sich schon seit geraumer Zeit höchstens nur,um sich die Wahl der niedern Magistrate, die sie nach der alten Ver-fassung hätten selbst vornehmen sollen, verkünden zu lassen) nicht dasGeringste zu befürchten, um so weniger, da er sie als Tribun leiteteund somit eine jede ihrer Entscheidungen vernichten konnte. Trotz-dem, um auch nicht eininal durch die Formen an die alte Volksherr-

') Nun. l. II.