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brachte cS mit sich/ daß es zur Regelung der Erbfolge keinesTestaments bedurfte, wie dieselbe auch nach salischem und ripua-rischem Gesetz stets in der nämlichen Linie bleibt. Sodann istdie Gerechtigkeit nicht ein äußerliches, gesellschaftliches, positives,vor allem gleichmachendes Princip, welches in einem allgemeinenGedanken aller Einzelnen Fühlen und Meinen concentrirt, sondernist vielmehr eine besondere Neigung des Gemüths, die Strafe eineBeziehung vom Menschen zum Menschen, daher das Recht aufeinem Vergleiche mit dem Beschädigten beruht und die Gesellschaftvon einer Verfolgung des Missethäters abzustehen hat. Daherauch der Gebrauch, daß mehrere Männer die Richtigkeit derThatsache zu beschwören haben, worin der Ursprung unserer Ge-schwornengerichte zu suchen
Höchst eifersüchtig auf diese Freiheit vertheidigte der Ger-mane den Staat, der Staat ihn, und dies war alles. Das Fa-milienhaupt richtete die Kinder und alle von ihm Abhängigen, solange er lebte, ohne irgend Jemanden hierüber Rechenschaft schul-dig zu sein; und wenn er ein Strafgericht über die Gattin zuhalten hatte, lud er auch deren Blutsverwandte hiezu ein *). Diepersönliche Kränkung wird vom Gekränkten und dessen Verwand-ten und Getreuen gerochen, des Rechts dazu gegen sie jedoch ver-lustig, wenn sie eine Schadloshaltung annehmen. Wenn derStreithandel vor die Richter gelangen muß, so werden diese ausdem Stande der Streitenden genommen; die Parteien legen ohneVertretung und Rechrsbeistände ihre Gründe dar, die Weisen ur-theilen nach Billigkeit und Sitte. Weiber und Kinder, die sichnicht mit dem Schwerte Recht verschaffen können, stehen unterBevormundung.
Die germanischen Einrichtungen riefen die Bewunderung vonTaeitus und vielen Neuern hervor durch ihren Anschein vonFreisinnigkeit. Wir aber, die wir keineswegs eine Freiheit ausser-halb der Ordnung wünschenswerth finden können, halten es be-denklich, daß in den noch rohen Gesellschaften ausschließlich In-dividuen , die doch nur in zufälligen Dingen von einander ver-schieden waren, Bedeutung beigelegt wurde. Da Alle gleich sind,warum sollte der Einzelne den eigenen Willen dem Willen An-derer unterordnen? Daher keine Aristokratie, keine Regierung undbesteht die Freiheit in der Willkür, in der durch nichts gezügcl-
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