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em Kloster aufnehmen ließ; in den Klöstern (wenigstens nach derRegel des heil. Ben edier) ward nicht der geringste Unterschiedzwischen frei- und leibeigengebornen Mönchen gemacht. Mitunterschrieb indeß der Gesetzgeber einige Vorsichtsmaßregeln vor/ undwollte die Aufnahme der Sklaven unter die Geistlichkeit nichtunbedingt gestattet wissen. Erst nach wirklich geschehener Frei-lassung war dem Leibeigenen die volle freie Verfügung über sichzugestanden/ aber selbst dann beerbte ihn sein ehemaligerstarb er ohne LeibeSerben.
Politische Verfassung der Barbaren.
Die Germanen/ welche sich auf römischem Gebiete nieder-ließen/ mußten nothwendig die Verfassungen/ welche ihnen in derHeimath genügt hatten/ und die von den Stämmen/ welche denRhein nicht überschritten/ beibehalten wurden/ umgestalten. Indiesen Verfassungen sind drei Systeme mit einander vermischt:die Monarchie/ erblich und heilig/ oder wählbar und kriegerisch:die Versammlungen der Freien / über gemeinsame Interessen be-rathend ; das aristokratische Patronat/ welches der Häuptling überdie Horde/ der Vater über seine Familie und Kolonen ausübt.Diese Systeme sind jedoch nur erst im Keime vorhanden/ dennnoch herrscht die individuelle Autorität vor/ und der Mensch un-terwirft sich nur so weit/ alS er es will oder alö er dazu gezwun-gen wird/ ohne daß eine öffentliche Gewalt alle Kräfte auf EinZiel hinlenkt. Aus Mangel an Quellen sind wir im Dunkelnüber gar viele Partien der germanischen Verfassungen/ aber dar-über wenigstens kann kein Zweifel herrschen/ daß zwischen ihrerFreiheit und der Freiheit der klassischen Völker ein sehr großerUnterschied ist. In Griechenland und Rom war sie namentlichein Gesammtbcgriff; der Staat war alles/ der Bürger nichts/und konnte sich nur durch Heroismus eine persönliche Geltung er-ringen: er mußte gewisse Laster annehme«/ um in gewissen Tu-genden groß zu werden; in Germanien dagegen ist die Freiheitpersönlich; Jedweder genießt des eigenen Rechtes und der häus-lichen Unabhängigkeit/ demzufolge Jeder bethciliget wird an derUnbill/ die seinen Verwandten/ Mitbürger trifft. Man ist nichtabhängig/ weil man an diesem oder jenem Orte geboren worden/sondern durch persönlich eingegangene Verpflichtung; die Abhängig-,keit besteht in der einem Häuptling von einem freien Manne gc-lobten Treue. Dieser/ den klassischen Völkern unbekannte Zustand
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