Band 
Fünfter Band.
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Zweikampf aufrecht erhalten worden; ja eö wurden fogar strit-tige Fragen aus dem Civilrechte durch Ordalien geschlichtet; umzu wissen/ ob bei der Erbfolge die Vertretung in gerader Linieanzunehmen sei/ ernannte ein Kaiser zwei Kämpen; Sieger warder Kämpe für die Vertretung.

Wir stnd somit an dem Punkte angelangt/ wo die RechtsauS-sprüche nichts als Kämpfe stnd/ unter welchem Gesichtspunkte fiedenn auch/ dem Wortstnne nach/ von den Griechen und den altenRömern betrachtet wurden *); ste waren wieder zu Schauspielengeworden / welche eine Leidenschaft roher / nur das Sinnenlebcnkennender Völker find; die Verhandlung hatte sich in eine Her-ausforderung verwandelt / welche der Angeklagte seinem Ankläger,den Zeugen / ja den Richtern zuschleuderte; Gott wird versuchtund aufgefordert, seinen Willen durch Wunder zu bekunden; derSieg entscheidet über daS Recht im Streite, die Wahrhaftigkeitder Zeugen, die Gerechtigkeit der Richter.

Die Aufgabe würde unübersehbar sein, wollten wir alle beiden verschiedenen Völkern im Laufe der Jahrhunderte gebräuch-lichen Ordalien in aller ihrer Mattchfaltigkeit aufzählen; wirwerden uns daher damit begnügen, hie und da einzelne derselbenzu erwähnen. Dem Einzelnen wie der ganzen Gesellschaft wohntein unabweisbares Bedürfniß inne, stch zu überzeugen, daß dieStrafe verdient ist. In Zeiten, wo man an die Unfehlbarkeit derLogik glaubte, bediente man fleh eines geschriebenen Textes, umnachzuweisen, daß zwei Zeugen zur Beweisführung hinreichendseien, ohne auf die besondern Umstände Rücksicht zu nehmen, ver-möge deren eine Thatsache auch ohne diese doppelte Bezeugungfür wahr gehalten oder auch trotz derselben als falsch erkannt wer-den kann; man wollte daher die Ueberzeugung nicht deS Volkes,sondern deö Richters bestimmten Berechnungen unterwerfen. AlSman endlich die Gefährlichkeit dieses Verfahrens erkannte, wurdein wichtigen Fällen daS Grftändniß des Schuldigen verlangt, alSwenn die Evidenz nicht häufig ein Geftändniß überflüßig machteoder als wenn nicht kaum minder häufig der Fall eintrete, daßMenschen stch selbst falsch anklagen. Diesen Grundsatz von derNothwendigkeit eines Geständnisses führte man systematisch ausund erfand, um den Angeklagten zum Geständniß zu nöthigen,

hieß bei den Griechen zugleich richten und kämpfen, äseei-iwi-shatte bei den Lateinern die nämliche Bedeutung.

Laut», Weltgeschichte. V«

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