Band 
Fünfter Band.
JPEG-Download
 

403

andere Stimmen verhallten jedoch fruchtlos und Kaiser Ottoder Große hätte gerne dem gerichtlichen Zweikampfe noch einehäufigere Anwendung gegeben »)

AlS das Lehenswesen eingeführt war und damit die Verpflich-tung der gegenseitigen Bürgschaft aufgehört hatte, mußte auchder Gebrauch der Conjuratoren abkommen, dagegen der gericht-liche Zweikampf häufiger werden als paffender für Männer, dienichts kannten alö die Waffen. In der Folge überlebte die Ge-wohnheit die Ursache, welche sie hervorgebracht hatte, so daß wirSpuren dieser Einrichtung noch im l6. Jahrhundert begegnen,um nichts von England zu sagen, wo der Vorschlag, den gerichl-lichen Zweikamps aufzuheben, erst im Jahr 1820 dem Parlamentvorgelegt wurde

Da das Strafrecht der Völker den bedeutungsvollsten Maß-stab für ihre soziale Stellung darbietet, glauben wir auf diesenPunkt kein zu großes Gewicht legen zu können.

Wir haben nun die Gesetzbücher selbst zu prüfen, denen wireinige mehr oder minder allgemeine Gebrauche entnommen haben.

Diejenigen, welche sich die Barbaren nicht als Räuberhordenvorstellen (welche Ansicht einiger Geschichtschreiber von den That-fachen widerlegt wird), müssen annehmen, daß sie in ihrer Hei-marh bereits Einrichtungen und Gebräuche (WeiSthümer) besaßen,nach denen sie sich regierten und richteten; wahrscheinlich wurdensie erst jedoch nach ihrer Niederlassung in den römischen Provin-zen durch die complizirteren geselligen Beziehungen oder vielmehrdurch daS Beispiel der Besiegten veranlaßt, ihre Gesetze nieder-zuschreiben. Sie wurden durch die Nachahmung umgestaltet in denLändern, wo die Römer daS numerische Uebergcwicht hatten, undbewahrten ihre Eigenthümlichkeit da, wo die Eroberer daS ent-schicdene Uebcrgewicht erlangten.

*) IlleA- Otli. 1. 2. 5. 6. 7. S. 11. 12.

Das englische Gesetz kennt 7 Arten, eine Thatsache z» beweisen: DieAngaben vor einer richterlichen Autorität, die Untersuchung an Ort undStelle, das schriftliche Zeugniß, die Zeugenaussagen vor dem Richter, denZweikainpf (k/ «a^er ol' battlo), den Schwur und die Eideshelfer (b^rvaxe,' o0 larv), die Zurh. N laekstono, Oiument. on tlio larv«»r LnKlanä, III, 22.

26 »