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gengabe, so genügte der Schwur der Frau *). Es ist dies erneder gerechtesten und zartstnnigften Unterscheidungen/ welche irgendeine Gesetzgebung auszuweisen hat.
Die Langobarden gestatteten die Ehe nicht vor dem 12. Jahrefür das weibliche, vor dem 14. Jahre für das männliche Geschlechtund ließen sie überhaupt zwischen Personen unverhältnißmäßigenAlters nicht zu. Eine wirklich abgeschlossene Ehe war unauflös-lich. Die Frau, deren Gatte sich mit andern Weibern einließ,konnte nicht klagend gegen ihn auftreten; brach aber sie die ehe-liche Treue, dann ward sie mit ihrem Verführer der Rache des Gar-ten überlassen. Uebrigenö werfen das ausführliche Gesetz Luit-prand'S über verbrecherische Verbindungen (Concubinatc), undein anderes des nämlichen Gesetzgebers über Kuppler, Ehemänner,die ihre Weiber verkaufen, und Nonnen, welche die Ehe ein-gehen **), ein zweifelhaftes Licht auf die Sittenzuftände unter denLongobarden jener Zeit. Nach den kanonischen Gesetzen deö eng-lischen Erzbischofs Theodor konnte der Wittwer schon einen Monatnach dem Tode der Frau, die Wittwe aber erst nach einem Jahrezur zweiten Ehe schreiten. Der Mann konnte die ungetreue Ehe-gattin verstoßen und eine andere nehmen ***); hatte sie ihn ver-lassen, so mußte er 7 Jahre warten, bis er ein anderes Ehebünd-niß eingehen konnte; war sie jedoch Leibeigene geworden, dannbrauchte er nur ein Jahr zu warten, weil sie, abgesehen von derSchwierigkeit, ihr die Freiheit wieder zu verschaffen, in dieserLage ihre Ehre kaum unbefleckt bewahren konnte. Ein über i-öJahre altes Mädchen sollte ohne seine Zustimmung nicht verhei-rathet werden.
Die Verlobung geschah bei den Franken, indem man die Ver-lobten aus dem nämlichen Gefäße trinken ließ; der Brautvaterübergab mit folgenden Worten dem Bräutigam seine Tochter: Ichgebe dir meine Tochter, damit sie dein Weib und dein Glück sei,deine Schlüssel bewahre und Theil habe an deinem Bett und dei-nen Gütern. Im Namen des Vaters, deö Sohnes und des heil.Geistes. Die Anwesenden antworteten: So sei eö. Am folgen-den Sonntag wurde sie ihrer neuen Familie vorgestellt und dasBrautpaar feierte den sogenannten „schönen Sonntag". Am Hoch-
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VI, 68, 76. I. V. 1.
0-m. riieoä, 72. 116. 113. 82.