ster dafür zu bestelle«/ hierauf ward dieses Recht auch einigenLaien zugestanden und endlich dehnte eö Justinian auf alleGründer/ später auch auf deren Erben aus *).
Im Abendland erhielt dieses Recht zwar gleichfalls Geltung,aber nicht in so unbeschränkter Weise, denn durch die sogenanntePräsentation wurden ihm Schranken gezogen. Zuweilen behieltensich die Patrone einen Theil der Einkünfte und selbst der Opfer-gaben vor, so daß die Gründung kirchlicher Beneficicn vielmehrdas Ergebniß einer geschickten Berechnung, als eines wahrhaftenFrommfinneS sein konnte. Dieses Patronat führte Laien in diegeistliche Verwaltung ein und war eine Quelle von Veränderun-gen, denen die Synoden zwar mit Kraft, aber nicht immer mitErfolg entgegentraten. Außerdem gab cö Privattapcllen in denSchlössern oder auf den Gütern einiger Vornehmen. Die an den-selben angestellten Priester, Kapellane, standen unter ihren Patro-nen, gleich den zu keiner Pfarrei gehörenden Geistlichen; dieeinen wie die andern waren daher mehr von den Laien als vonden Bischöfen abhängig. „Wenn mächtige Männer, sagt die Sy-node von OrlcanS, auf ihren Gütern Kirchen eingerichtet haben,und die sie unter dem Schutz des Patrons verwaltenden Herren,trotz der Aufforderung und Warnung des ArchidiaconS der Stadt,verweigern, was sre je nach ihrer Lage dem Hause des Herrnschulden, so sollen fie gemäß der geistlichen Disciplin bestraft wer-den." — „Mehrere unserer Brüder und Bischöfe (fügt die Synodevon ChalonS hinzu) haben steh vor der h. Synode beklagt, hin-sichtlich der auf den Sitzen der Großen errichteten Oratorien,deren Patrone die diesen Oratorien geschenkten Güter den Bi-schöfen abstreiten und nicht einmal gestalten wollen, daß die dabeiwirksamen Kleriker der Jurisdiktion deS ArchidiaconS unterstehen."Die Bischöfe widersetzten sich dieser Art von Emancipation, welchedaraus aufging, einen Theil der Pricsterherrschaft der Einheitdes Gehorsams zu entziehen, aber ihr Widerstand war nicht er-folgreich, und die Befestigung der Fcudalrcgierung ließ den Laiendiesen Weg zum Eintritt in die religiöse Gesellschaft offen. Einenandern Weg dazu eröffnete den Laien das Bedürfniß der Ver-waltung, so wie die Vertheidigung der Kirchengütcr vor den Ge-richten oder durch Waffengewalt, ein Bedürfniß, welches derKirche weltliche Beschützer aufnöthigte. Diese Vertheidiger vor
Novell«, S; VXXIII, 16.