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Ende zu machen/ und die inzwischen sehr zahlreich besuchte Synodeerkannte endlich die Unschuld und die rechtmäßige Wahl des Sym-machuS an*). Jedoch war der Friede noch nicht völlig herge-stellt/ denn der von Fcstus verleitete LaurentiuS hielt mirGewalt vier Jahre lang mehrere Kirchen beseht/ biö Theodorichder Sache ein Ende machte. Dessen zwar Anfangs schwankendesund den Schismatikern geneigtes Benehmen ist sehr zu rühme«/da er sich von den Kirchenstörern abwandte und die vom Concil(welches sich auch gegen den oben erwähnten Anspruch des Ba-silius/ daß nicht ohne Beisein eines weltlichen Commissärs diePapstwahl vorgenommen werden dürft/ entschieden aussprach)gegen dieselben gefaßten Beschlüsse vollstrecken half; LanrenriuSward nach Dalmatien verbannt. Die gegen SymmachuS erho-bene Anklage war wahrscheinlich gegen die Reinheit seiner Sittengerichtet/ denn er gebot/ um jeden Verdacht entfernt zu halten/müsse jeder Priester oder Bischof einen Mann von anerkannterTugendhaftigkeit (Hineolli) als Zeuge aller seiner Handlungenstets zur Seite haben. Erst sein Nachfolger/ der Campanier Hor-miSdaS (514) erlebte die vorläufige Beilegung der Umtriebe deroffenen und geheimen Feinde des chalkedonischen Concils / indemder neue Kaiser JustinuS dasselbe anerkannte/ die Eutychianerverdammte und (523) den Arianern die Fähigkeit zu Staatsäm-tern und ihre Kirchen entzog.
Der sophistische Geist der Griechen konnte jedoch keine Ruhefinde»/ und bald erhoben sie einen neuen / an die arnophyfitischeIrrlehre erinnernden Zweifel/ ob man nämlich sagen dürft/ Einer,nämlich eine Person der allerh. Trinität sei gekreuzigt worden;auch gab ihnen die Stelle des Evangeliums/ wo gesagt ist/ Nie-mand/ selbst nicht der Sohn/ kenne die Stunde deS Weltgerichts/Anlaß zu der Streitfrage/ ob Christo dieselbe als Mensch unbe-
") Der Diacon Ennodins, später Bischof von Pavia, einer der bestennnd fruchtbarsten Schriftsteller seiner Zeit. verfaßte eine von der Synodei. I. 503 approbirte Schntzschrifi für den Papst, die einer besondern Er-wähnung verdient, weil in derselben zuerst in einem schriftlichen Dokumentdem Papst die höchste, Gott stellvertretende, in geistlichen und kirchlichenAngelegenheiten keinem Richter außer Gott unterworfene Autorität zuer-kannt wird. Daß auch Ennodius zuerst den Namen Papa ausschließlichdeni Papst beilegte, ist kaum richtig, obgleich urkundlich diese Bezeich-nung des Bischofs v. Rom nicht früher als i. I. 400 vorkommt, wo das1. Concil v. Toledo sich derselben bediente. D. B.