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bestimmt worden. „Die Todesstunde ist von Gott vorherbestimmt/und die/ welche im Kampfe von Ohod fiele»/ hätten / wenn fieauch ihr Haus nicht verlassen, ihr Schicksal nicht vermieden/ weilnirgendwo der Mensch sich der unabänderlichen Bestimmung Got-tes entziehen kann." Während aber dieser Glaube die MoSlemenAnfangs zum Siege führte, ließ er fie dafür später/ vermöge derApathie/ die sich zu ihrem wesentlichen Charakterzuge ausbildete/unbeschränkter Tyrannei anheimfallen, da er für den GesandtenGottes und seine Nachfolger einen blinden Gehorsam erheischte.„Die Herrschaft stammt von Gott, und er gibt sie, wem eS ihmgefällt." Der durch das Recht der Geburt oder der Eroberungherrschende Monarch ist daher durch göttliches Recht einziger Herr,Meister und Bescher des Landes, der durch ausdrücklichen oderstillschweigenden Vertrag einen Theil davon an seine Unterthanenabtritt.
Praktische Religion und religiöses Leben.
DaS Paradies wird nur durch den Glauben erworben unddessen Pforte wird keinem Moslem verschlösse»/ sei er auch nochso lasterhaft. DaS Wesentlichste ist der Glaube/ alles Andere istvon minderer Bedeutung. Muhammed schrieb daher seiner Na-tion nichts weniger als ein strenges Moralgesetz vor/ sondern be-schränkte seine Reform in Hinsicht der Moral auf Ausschließungdes Vernunftwidrigen/ des Götzendienstes, der Selbströdtung unddeS Mordes Anderer, der Aussetzung der Kinder und deS Wuchers.Daß Enthaltsamkeit ein Verdienst sei, ahnt er nicht, und dieVielweiberei wird durch das Gesetz und das Beispiel deS wollü-stigen Propheten gebilligt. Zwar erlaubte er nur vier Weiber,dagegen aber darf ein Jeder zur Miethe oder auf bestimmte ZeitlMIcku) so viel Weiber nehmen, wie er nur will. So erhielt derJSlam die Sklaverei deS Weibes mit allen ihren mörderischenFolgen. Unzucht soll mit hundert Peitschenhieben, Ehebruch mitdem Tode bestraft werden, aber wie schon bemerkt worden, istzum Beweise desselben die Beibringung von vier Augenzeugen er-forderlich *). Verboten sind jedoch blutschänderische Verbind»»-gen. Die Ehescheidung ist erlaubt, nach der dritten jedoch kann
Die moslemitischen Annalen berichten nur zwei Beispiele von Steinigungwegen Ehebruch; die otwmanische Geschichte nur ein einziges, aus demJahr 1680 unter Muhammed IV zu Constantinopel.