Band 
Fünfter Band.
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werthen Patriarchen ließ er sich in die Stadt und an die heiligenOrte führen, „auch in die Auferstehungskirche. Er setzte sich mit-ten im prachtvollen Tempel auf den Boden; der Patriarch besorgte,daß ihm nun einfalle, nach seiner Art Gottesdienst zu halten, undsagte seufzend zu den Seinigen Daniels (9, 27) Worte: ImTempel, ach! der Greuel der Verwüstung! Nur mit Mühe, er-zählt Döllinger, konnte Omar bewogen werden, sein grobesschmutziges Gewand von Kamcelhaaren so lange auszuziehen, bises gewaschen war und unterdessen ein anderes zu nehmen. Alsdie Stunde des Moslemischen Gebetes kam, wollte er es nicht,wie Sophronius gemeint hatte, in der Kirche verrichten, da-mit nicht die Moslemen sich der Kirche bemächtigten, in der ihrKhalife gebetet; sondern er begab sich aus die Stufen der östlichenSäulenhalle an der Kirche Konstantins und betete da. Ueberder Stätte, wo Jakob im Schlafe die Engelsletter gesehen (oderSalomons Tempel gestanden), beschloß er, eine Moschee zu erbauenund legte selbst Hand an, den Ort vom Schütte zu reinigen;der eilige Bau stürzte geschwind wieder ein. Nach einer glaub-

und keines derselben von Bekennung des Islam abhalten. 6) Die Chri-sten werden den Moslim mit der gebührenden Achtung begegnen unddiesen stets den Ehrenplatz überlassen. 7) Sie werden nicht die Kleidungder Moslinr tragen; die gebräuchlichen Begrüßungsformeln sind ihnenuntersagt — wie auch ihre Namen und Vornamen von denen der wah-ren Gläubigen verschieden sein sollen. ,8) Die Reitthiere der Christensollen Esel und Maulesel sein und sie dürfen keine Waffen tragen. Siewerden in den Inschriften an ihren Kirchen. Häusern und auf den Sigelnder arabischen Sprache sich nicht bedienen. 9) Es ist ihnen untersagt,ohne eine besondere Erlaubniß Wein oder andere berauschende Getränkezu verkaufen; auch dürfen sie in den Straßen keine Schweine umherlaufenlassen. 10) Sowohl in der Stadt als auf Reisen werden sie Trauer-gewänder und einen ledernen Gürtel tragen. 11) Sie dürfen auf denKirchen keine Kreuze haben und auch die Glocken nicht läuten, sondernnur anschlagen, und wenn diese bersten, dürfen sie nicht neu gegossenwerden. 12) Sie werden aus das Thun der Moslim nicht Acht habenund Angebereien unterlassen. 13) Sie sollen den allen Ungläubigen imAlter der Mannbarkeit auferlegten Karascht (Tribut) pünktlich zahlen.14) Sie werden für alle Zeit die Autorität der Khalisen anerkennen undwerden niemals, mittelbar oder unmittelbar, irgend etwas gegen dieselbeunternehmen. 15) Der Khalif sichert den Christen Leben. Sicherheitdes Besitzes und Freiheit des Gottesdienstes zu. Der Schutz des Herr-schers der Gläubigen wird ein unmittelbarer und beständiger sein-