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Fünftes Kapitel.
Wie Vmmastaden. Erbliches Khalifat. Wie Aluijfi-en.
66L—8V9.
Die politische und religiöse Geschichte deö KhalifatS/ deseigentlichen Jslamreiches/ bietet nichts als ein trostloses Schau-spiel von Mord / Verrath, Scheußlichkeiten und Verbrechen derschrecklichsten Art dar. Auch andere Reiche hatten ihr blutigesZeitalter/ kannten jedoch auch Zeiten des Glücks und des FriedenS;das Reich der Khalifen dagegen genoß keine Stunde der Ruhe:unaufhörlich ward es von politischen Parteien und religiösen Sek-ten erschüttert; keine Regierung verlief ohne Verbrechen; diegeistige Kultur verweichlichte die Sitten eher/ als sie dieselbenmilderte; eine beständige Trauer war das LooS der vom Islambeherrschten Völker *). Ein solches Schauspiel bietet sich unsnach den ersten drei Khalifen dar und es schien fast/ als hättendie Moslim nur deshalb ihre Eroberungen ausgebreitet/ um einenmöglichst weiten Schauplatz für ihre Metzeleien zu gewinnen.
Moawijah l. 661—80.
Der Tod Ali's und blutige Siege sicherten endlich demOmmajadcn Moawijah/ dem Sohne des Heiden Abu-Sofi andie Khalifenwürde; was Muhammed gegründet/ siel demnachbereits seinen Verfolgern als Erbe/ und die oberste Regierung desJSlam den eifrigsten Anhängern des Heidenthums zu. Von Omarmit der Verwaltung Syriens betraut/ hatte er durch seine Frei-gebigkeit im Frieden/ durch sein Glück im Kriege viele Freundeerworben. Er fand daher viele Anhänger/ als er nach OthmansTode aufstand; vom Waffenglück und dem listigen Amru unter-stützt/ zwang er Hassan/ den Sohn Alis/ allen Ansprüchen zuentsage«/ und am Grabe seines Großvaters sein Leben in unbe-achteter Heiligkeit zu vollbringen. Er nahm sodann große Refor-men in der Regierung vor/ und obgleich eS den Sitten und dem
') Hammer-Purgstall.