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Aus einer Wahl- und lebenslänglichen Stelle wurde dieselbebald zu einer erblichen- da es im Interesse der Großen lag/ demmit Tod abgehenden HauSmaier ein Mitglied der nämlichen Fa-milie folgen zu lassen- der sie als Clienten im Genusse ihrer Be-neficien beließ. So wurde allmälig ein bloßes Hofamt ein erb-liches und überaus mächtiges Staatsamt; der Befehlshaber derköniglichen HauSmacht wurde Oberfeldherr des Königreichs / derPalastrichter Oberrichter des Reichs und der Hausmaier vereinigtesolchergestalt die Gewalten/ welche die schwache Hand der Fürstenentgleiten ließ. Nur eines fehlte diesen Würdeträgern noch/ näm-lich/ daß Ein Hausmaier für das ganze Frankenrcich bestand.
Durch die Minderjährigkeit der Könige kam eS auch dazu.In 114 Jahren (638—752) erreichten kaum zwei das Mannes-alter/ entwickelte keiner die einem Herrscher nothwendige Energie;darum nennt sie auch die Geschichte nichtsthuende Könige. Undmit ihrer stets zunehmenden Schwäche bildet die Festigkeitund die Kraft der Hausmaier einen scharfen Contrast. UnterTheudebert II gelangte zu dieser Würde in Austrasien Ar-nulf/ welcher/ aus einer edeln gallo-römischen Familie ent-sprossen, durch Geist und Wissen einen großen Ruf erlangte unddamit große Macht verband/ bis er sich aus der Welt zurückzogund in seiner Hcimath Metz zum Bischof gewählt wurde. SeinVerwandter und Freund war Pipin, der Sohn KarlmannS/von einer australischen Familie im Haspengau an der Maas/ wosie das Schloß Landen besaß *). Nachdem er sich durch Tugend,Verdienst und Frömmigkeit ausgezeichnet hatte, wurde er gleichArnulf unter die Heiligen gezählt.
Philipps. Engl. Reichs- und Rechtsgeschichte. Berl. 1828. Pertz,Gesch. der merovingischen Hausmaier. 1819. Oon^e äe Donxmaro,Dissertation 6e la vlironoloxio ves rois morovinxie»«, äepuis ia inoi c6e Dagobert I Msgu'au saoro 6e pepin. Dar. 1756. Schmidt. Gesch.v. Frankreich. e!, uv,<> n, Dist. äes institutions nierovinxionnes etcarolinxienncs. kennes. Unter den ältern Schriftstellern: Fredegariusu. s. Fortsetzer; die andern Chroniken bei Bouquct II, Il1, IV, einigeHeiligenleben, und das gelehrte Sammelwerk v. Valois. — Sismonäi,Ilistoire äes Vranyais und Oiruto äe I'empire romain leitet das WortMajordomus von Mord und äoni, Blutrichter, her, als wäre er ein vomVolke zum Schutze seiner Freiheiten gegen den König gewählter -üeamtergewesen, was gänzlich irrig ist.