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fränkische Grafen gesetzt werden. Während mehrerer Jahre bc-strafte das Kriegsgesetz diejenigen/ welche steh der Taufe entzöge»/und sogar die Verletzung kirchlicher Vorschriften/ wie den Bruchdes FastengebotS/ mit dem Tode * *). Die mit Beschlag belegtenund herrenlosen Güter erhielt die Kirche, wofür sie eine hin-reichende Anzahl von Priestern und Mönchen zu unterhalten hatte,und immer hundert Edclinge, Freilinge oder Sassen mußten zu-sammentreten, um der Kirche, zu welcher ste gehörten, einen Hof,zwei Manse**), einen Diener und eine Dienerin zu stellen.Außer Paderborn wurden (786- 802) die Bisthümer Osnabrück,HildeSheim, Verben, Minden, Halberstadt, Bremen svom heil.Willehad^***), Münster (vom heil. Ludgerus sLuidgar)nach 15jährigem apostolischem Wirken in FrieSland und an derNordseeküste) errichtet. Von diesen 8 Bischofssitzen ging rechteigentlich die Sittigung Germaniens aus und mit ihrem wach-senden Einflüsse gestalteten sie sich zu jenen geistlichen Fürsten-lhümern, die einen wesentlichen Theil der germanischen StaatS-vcrfassung bildeten.
Bei der Volksversammlung, welche Karl nach Lippspringberief (783), wurde mit dem Dänen Sigfrid und dem Chagander Avarcn ein Bündniß geschlossen. Sachsen war nun eine frän-kische Provinz geworden, aber hinter den Sachsen befanden sichnoch andere Völker, die der Gesittung feind und voll Verlangenwaren, den Süden zu überfluthen, nämlich die Slaven. Bereitshatten die Stämme der Soraben und Czechen ihre Heerden zurWeide über die Elbe geführt und jene, welche zwischen Elbe undSäle saßen, sogar Raubzüge nach Thüringen und Westfalen un-ternommen. Anderseits wurden die Normänncr, welche in Holsteinund Schleswig wohnte», von Wittekind, der auf dem Reichs-
6) kalure, 6s partibus 8»xo»iae, I, 250.
*6) Ein Haus mit den nöthigen Ställen und sonstigen Wirthschastsgebäude«bildete einen Hof; ein Hof mit seinen Ländereien und Waldungen wareine Manse, gewöhnlich eine Meierei von 12 Hufen. Mehrere Mansebildeten eine Mark. mehrere Marken einen Bezirk, xaxus.
»er») Nachdem Wittekind sich hatte taufen lassen und in Sachsen die Ruh«
hergestellt war, gründete Willehad. ein Landsmann des h. Willi-brod und des h. Bonifacill S, eine Niederlassung zwischen der Weserund Elbe zu Wigmor (785) und auf dem Wormser Reichstage (787)wies ihm Karl Bremen zum bischöflichen Sitze an. D. B.