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welcher eben vom Dänenkönig Sigfrid zurückkehrte, erschlugen(798). Auf die Nachricht hievon ging Karl, unterstützt vonThaSco, dem Herzog der Obotriten (in Mecklenburg), über dieWeser, verheerte das Land bis zur Elbe, schlug die wilden Nord-leute bei Suentana und versetzte ein Drittel der Bevölkerung nachGallien; hierauf ging er zum ersten Mal über die Elbe unddrang siegreich vor bis zur Eider. Trotz dem unterwarfen sich dieNordalbingcr noch nicht völlig und eS folgten noch manche Auf.stände und Niederlagen, bi§ eö Karln gelang, durch die gewalt.samften Maßregeln sie zu beugen. Endlich (803) schloß er einenVertrag mit den Sachsen zu Selz, nach welchem sie die christlicheReligion annehmen, keinen Zins an die fränkischen Könige, nurden Zehnten an die Kirchen und die Geistlichkeit entrichten, denBischöfen gehorchen, im klebrigen frei sein, nach ihren Gesetzenunter den Grafen und den königlichen Abgeordneten leben undmit den Franken ein Volk ausmachen sollten*). So endete der32jährige blutige Krieg mit Einverleibung der Sachse» unter dieFranken; jene entsagten ihrer alten, lediglich auf den Territorial-besitz gegründeten Freiheit, und da sie auf den ererbten Ländereienverblieben, ohne Vasallen zu werden, wurden sie als Leute desKönigS betrachtet und als solche dem Heerbann deS RcichS un-terworfen. Die Friesen hatten das gleiche Geschick und das An.denken, wenigstens der Geist der alten Freiheit, erlosch völlig**).
Durch Gewaltthätigkeit und Blutvergießen darf selbst dieWahrheit nicht ausgebreitet werden; in dieser Beziehung istKarls Verfahren gegen die Sachsen nicht zu rechtfertigen, unddas Blut, welches er vergoß, um ihnen daö Christenthum und die
Neuere Geschichtschreiber stellen diesen Bertrag in Abrede. Gewährsmannhicfür ist zwar mir der spätere koets. 8»xo, aber es ist nichts, wasseiner Behauptung widerspräche, wenn er sagt:
ll'uin Sud )nck>eibus guos rex imponsi'ot ixsis,
1-exa.tisgnv suis permissi lexibus uti8»xvnes pati'iis, ct libertatis Iwnore,
Uie sunt postremo sooiati Voeäcrv Vranois.
IUI>. IV. INS-112.
") Möser (Osnabr. Gesch. Thl. I, 3, § 40) und Luden (Deutsche Gesch.Thl. IV) betrachten die Unterwerfung der Sachsen als «inen Freund-schaftsvertrag zwischen zwei anf gleicher Stufe stehenden Völkern. Deinwiderspricht, wenn auch nicht Einzelnes, so doch die Gesch. des Sachsen-kriegs im Ganzen.