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Gelöbnisse sie ebensowohl entgegennahmen/ als die Anliegen derVölker/ den Große«/ den Fürsten der Kirche und den Gemeindenihren Beistand / was den etwaigen Uebergriffen der Kaiser eineSchranke entgegensetzte; aber die politische Freiheit/ welche siein solcher Weise förderten/ kehrte sich am Ende wider sie selbst.'
Regierung.
Mehr als durch die Titel und die Ceremonien wollte Karlseine neue erhabene Würde befestigen durch Einführung der ein.heitlichen Verwaltung/ welche/ wie die römische/ den Monarchenveranlaßte/ überall gegenwärtig zu sei« / Alles zu wissen und zuvollführen durch seine Bevollmächtigte«/ Grafen oder Bischöfe/deren Autorität ein Ausfluß der seinigen war und unter seinerdirekten Leitung stand. Ein solches Regierungssystem zu schaffenwar jedoch bei den ungleichartigen Elemente»/ aus welchen dasausgedehnte Reich bestand/ ein überaus schwieriges Unternehmen.Das nächste Hinderniß einer Einheit der Verwaltung bildeten diegermanischen Ideen / welche mit dem Eigenthum die souveränenRechte verbanden. Der fränkische König war lediglich das Haupteiner freien Gesammtheit von Gefährten/ die allmälig erbliche In-haber der Benesizien geworden waren und als solche sogar eineHerrscherfamilie stürzen konnten/ um eine andere an deren Stellezu setzen/ die ihnen Alles verdankte und daher ohne ihren Bei-stand nichts vermochte. Karl tastete ihre Rechte nicht am dagegenaber zersiükte er einerseits die umfänglicheren Besitzungen undbegnügte sich anderseits nicht mit dem HuldigungSeid der Besitzervon Alloden und Benefizie»/ sondern erheischte einen solchen un-mittelbar von allen Freien/ wodurch er deren wahrhafter Sou.verän ward. Hiedurch waren auch die Freien geringern Standesmöglich gesichert vor den Uebergriffen und den Gewaltthätigkeitender großen Vasallen; ferner wurden hiedurch die Feudalgüter vondeu Allodialgütern getrennt gehalten und dem auflösenden Geistedes Feudalismus/ der jedoch unter der schwachen Hand seinerNachfolger zusammenbrach/ eine Schranke entgegengesetzt.
Königthum.
Die fränkische Krone blieb noch eine Wahlkrone/ obgleich dieWahl auf das Haus Pipins beschränkt war. Mit der höchstenAutorität bekleidet / befehligte der König die Heere / berief dieVersammlungen/ erließ die Gesetze / übte das Richteramt in denwichtigsten Angelegenheiten und auch in den minder wichtigen durch