931
Berufung von den niedern Gerichten. Er allein hatte daS Recht/Geld zu prägen/ Benrfizien zu verleihen/ Herzoge und Grafen zuernennen / Bevollmächtigte (missi äoiuinici) zu schicken / die er-wählten Bischöfe zu bestallen. Irgend eine öffentliche Garantie/die seine Autorität beschränkt hätte / war nicht vorhanden / undAlles hing von den persönlichen Eigenschaften deS Fürsten ab. Obund welche Beschränkungen die Wahl dem Könige auferlegte , istschwer zu bestimmen/ da für die neuen Verhältnisse die alten Na-men beibehalten wurden/ und Karl zuweilen von einem Beschützer/zuweilen wieder von einem freigewählten Könige spricht/ welcherseine Untergebenen bittet, der Gewalt Desjenigen zu gehorchen/den sie zu deren Träger erhoben haben; anderseits nennen sich dieVasallen bald Unterthanen, bald freie Herren. — Karl hattekeine bestimmte Residenz/ obgleich er sich vorzugsweise zu Aachenaufhielt, um in der Nähe der Sachsen zu sein. In Paris saßkeiner seiner Nachfolger.
Palastämter.
Obgleich in Tracht und Lebensweise großer Einfachheit hul-digend/ fand er doch für angemessen, sich mit alle dem von demalten Reiche und der Kirche aufgebotenen Pompe zu umgeben.Der Apokryphiar oder Groß-Almosenier und der Pfalzgraf standenan der Spitze der zwiefachen geistlichen und weltlichen Hierarchie.Jener war der Vorstand der am Hofe angestellten Geistlichen, ord-nete alle die Religion und die Geistlichkeit betreffenden Angelegen-heiten / nahm Einsicht von den Streitigkeiten der Kapitel undKlöster und den in Angelegenheiten der Kirche an den Fürstengerichteten Berufungen. DaS Amt dcö Pfalzgrafen (Palatinus)bestand vornehmlich in der Aburtheilung der dem Könige vor-gelegten Rechtssachen und Berufungen, in der Auslegung und An-wendung der Gesetze, letzteres zuweilen unter Beziehung deököniglichen Rathes. Unter ihm stand der Kanzler, später zugleichder Bewahrer des königlichen JnsiegelS und Auöfertiger der vonder Krone ausgehenden Urkunden. Der Kämmerer bewahrte denköniglichen Schmuck, leitete daS Hofeeremoniel, nahm die von denVasallen und Gesandten dem Könige gemachten Geschenke ent-gegen *). Der Sencschal und unter ihm der Mundschenk oder
Wir folgen hierin Los Moliels, 6umot, Hinemnri klpistol» äe oräinex»I»tü, in Uouguet IX, 263.
59 *