Band 
Fünfter Band.
JPEG-Download
 

949

sagte er den Freien, wider einen Andern alö den König, ihrennatürlichen Herrn, beschworen« Verpflichtungen einzugehen.

Die Kriminalprozedur wich von dem Civilgerichtsverfahrenab. Die Anklagen geschahen öffentlich und ein Jeglicher konnteein Verbrechen zur Anzeige bringen und dessen Bestrafung ver-langen, denn die Einsetzung eines eigenen Beamten zur Verfol-gung der Verbrechen ist eine neuere Einrichtung. Zu jener Zeitward keine Untersuchung eingeleitet ohne einen Ankläger, undehe man diesen hörte, prüfte man erst dessen eigenes Verhalten;seine Klage wurde gar nicht angenommen, konnte er daS Verbre-chen nicht vollständig eonstatiren. Nur Räuber konnten ohne vor-herige Prozessirung verhaftet werden und Jeder war verpflichtet,dazu hülfreiche Hand zu leisten. Wer Bürgschaft stellte, durftenicht gefangen gehalten werden, selbst nicht auf Befehl deS Kö-nigs, Fälle offener Gewaltthat ausgenommen. Keiner konnte, ohneüberführt zu sein, verurtheilt werden; in zweifelhaften Fällen ließman daS Gottesgericht entscheiden, jedoch geschah dies nur imäußersten Nothfall *). Um ein Verbrechen zu eonstatiren, bedurfteeö daher deS Geständnisses deS Schuldigen oder seiner Uebcrfüh-rung durch Zeugen. Weder die Richter noch die Zeugen undEideöhelfer durften niederern Standes als der Angeklagte sein;gegen einen Bischof waren 72, gegen einen Priester 40, mehr oderminder, je nach ihrem Rang, wider Weltliche nöthig. Häufig ge-nügte ihr Schwur, um einen Angeklagten schuldig befinden zulassen, anderseits konnte, wer die vom Gesetz bestimmte Zahl EideS-helfer stellte, hiedurch schon die Anklage niederschlage». Die Zeu-gen mußten natürlich als redlich bekannte und in der Gegend an-säßige Männer sein, auch im nüchternen Zustande ihre Aussagen

s) „Wenn Karl der Große in seinem Testament verordnete, daß Streitig-keiten zwischen seinen Söhnen über die Gränzen ihrer Reiche, wenn esauf andere Weise nicht thunlich war, durch die Kreuzprobe sollten ent-schieden werden, so zeigt dies zwar, daß auch große Geister nicht überalle Sitten ihrer Zeit sich erheben können; jedoch bei unserer gegenwär-tigen Gesetzgebung, mit ihren vielen Widersprüchen und Spitzfindigkeitendarf man es nicht so scharf tadeln und unvernünftig finden, wenn diedamaligen Menschen in ihrer Einfalt zn Gott sprachen: Herr, dieserHandel ist so verwickelt, daß die Richter nicht klar sehen. Du, der Ur-heber aller Wahrheit und Gerechtigkeit, würdige dich, ihrer schwachen Ein-sicht zu Hülfe zu kommen und uns zu zeigen, aus welcher Seite dasRecht sei." Z. B. Weigl. D. B.