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abgeben. Wir haben uns bereits mit dem Ursprünge und demWesen dieser Gesetze/ wo wir von den deutschen RcchtSbüchernim Allgemeinen redeten/ beschäftigt. Karl gestaltete sie zum Theilum und brachte eS dahin - daß sie genau beobachtet wurden. Erverbot den gerichtlichen Zweikampf und daS Waffentragen in Frie-denszeiten; er gebot/ daß der Richter das Gesetz inne habe/ daßder bei den Gerichten Vorsitzende Graf seine Zeit nicht auf derJagd verbringe/ daß der Meineidige und Fälscher die rechte Handverliere/ daß der Vizegraf/ welcher einen Vcrurtheilten begnadige/selbst die Strafe erleide/ welcher jener verfallen war. Die Schwa-chen und Unwissenden durften sich durch Advokaten vertreten lassen.
Uebrigens wurden die Strafbeftimmungcn der verschiedenenVölker beibehalte»/ gleichwie die Ordalien und der Blutpreis.Karl erhob sogar die Einrichtung deS Wehrgeldes zum Gesetz/indem er Epil oder Gefängniß über denjenigen verhängte/ welchersich der Annahme deS Wehrgcldcs widersetzen würde; hiedurchwar das individuelle Recht der Blutrache auf die Gesellschaftübertragen. Der Gesetzgeber mußte vielleicht auch deßhalb dasWehrgeld beibehalten/ weil es einen wesentlichen Theil vom Ein.kommen deS Fiscus bildete und dessen Abschaffung daher in demFinanzwesen eine große Störung herbeigeführt hätte.
Heerwesen.
Die alten germanischen Kriegscinrichtungen bestanden nur inden Grundzügen fort. Zu einem allgemeinen Nationalkriege warddie aus allen freien Männern bestehende Landwehr aufgeboten;galt eS eine einzelne Unternehmung/ so zogen die Grasen auS/gefolgt von den unter ihren Vasallen ausgehobenen jungen Leu.tcn/ und jeder Mann mußte für Kleidung/ Waffen und sogar Nah.rung selbst sorgen / so lange er innerhalb der Gränzen des Rci.ches war. Wegen der vielen Plackereien/ die hiebet stattgefunden/bestimmte Karl/ der Kriegsdienst habe sich nach der Größe desEigen's zu richten; so hatte der Besitzer von drei oder vier Nan-sen persönlich zu diene»/ die/ welche weniger besaßen / traten zu-sammen/ um einen Mann zu stelle« / ebenso/ jedoch nach einemVerhältniß/ die nur einen Werth von einem Pfund Silber be-saßen. Die Armen bewachten die Stadt oder arbeiteten an denLandstraße»/ Festungswerke«/ Brücken. Die große Veränderung/die Karl in der Kricgöverfassung bewerkstelligte/ bestand daherwesentlich darin/ daß der Kriegsdienst nicht blos von den großen/