Band 
Achter Band.
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wie die Jahre lang fortgesetzte Aengstigung deS Papstes durchden Pariserhof, der durchaus ein VerdammungSurtheil und dieAushebung deS Tempelordens abnöthigen wollte, die Hauptursachewar, ein Conzil auszuschreiben; so beschäftigte man sich auf dem.selbe», seit es besammelt war, auch eigentlich mit nichts anderem,als mit dieser Angelegenheit, so viel bekannt, und man zerbrachsich die Köpfe, ein Auskunftsmittel zu entdecken, damit dem Rechtewenigstens scheinbar genügt und zugleich der furchtbare Philippzufrieden gestellt würde... Das Nahen Philipps und seinesHeeres trieb zur Entscheidung, er warf das Schwert deS Bren.nus in die Wagschale, in die schon ein Mann seiner Farbe gleich,sam das Ultimatum gelegt hatte, welches man annehmen mußte.Von einem durch Gottesfurcht und Wissenschaft (wie AlexanderNatalis zu glauben beliebt) unter den übrigen hervorragendenBischöfe, welchen Einige für den Bischof Duranti von Mendc,Philipps Geschöpf, halten möchten, bringen auS dem valikani.schen Manuskript Bzo viuö und nach ihm Raynald daö Votumzu unserer Kenntniß, welches den Ausschlag gab und dahin ging,der Papst solle, sei es der Schärfe des Gesetzes gemäß, sei esauS der Fülle seiner Macht, den „höchst verrufenen" Orden un.gesäumt vernichten. — Unter den von Philipp IV angewandtenSchreckmitteln war glaublich auch dieses wieder, daß er verlangte:will das Concilium die Templer vor seinen Richterftuhl ziehen,und ihre über alles Maß schändlichen Frevel und Laster öffentlichbehandeln, so müsse es auch, sei das Aergerniß für die Christen-welt noch so groß, den Prozeß wider BonifaciuS VIII vor-nehmen. Weil er anderseits aber auch seinen besten Willen vcr.sichern ließ, seine Kräfte dem Dienste der Kirche und der Religionzu weihen, und eifrige Theilnahme an der bevorstehenden Kreuz,fahrt zusagte, ließen die noch anwesenden Bischöfe geschehen, waszu hindern nicht in ihrer Macht stand. Oder stand es etwa beiihnen, den Papst zu hindern, daö zu thun, was er that, nämlichfür sich einen ihm gerathen scheinenden Mittelweg einzuschlagen,indem er einerseits den Feinden des Ordens darin nachgab, daßer diesen durch eine provisorische Verfügung aufhob, andrerseitsaber die Gutgesinnten mit der Erklärung beruhigte, die SchulddeS Ordens werde keineswegs als rechtlich erwiesen angesehen,die Aufhebung blos auS Rücksichten der Klugheit verfügt, undvon nun an gegen die unglücklichen OrdenSgliedrr das schonendsteVerfahren beobachtet? Der letzte Punkt wog besonders schwer...