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Rechts, ward angewandt, bald um den Angeklagten zum Geständ-nist, bald um ihn zur Angabe seiner Mitschuldigen zu zwingenoder auch um sich von der Richtigkeit seiner Aussagen zu über-zeugen; zuweilen ward er dieser „peinlichen Frage" unterworfen,um, unter Vorbehalt des Beweises, ihn verurthcilen zu könnentrotz seiner Abläugnung, oder auch aus Strafe für hartnäckigesLeugnen bewiesener oder wahrscheinlicher Fakta. Alle diese, so-wie auch neuere Mittel, nicht nur die Wahrheit zu entdecken,sondern ein Geständniß zu erpressen, sind logische Consequenzcndes geheimen Gerichtsverfahrens.
Handelsgerichte.
Diese Mißbrauche und Abwege der strafrechtlichen Verfolgungfanden unter verschiedenen Modifikationen in allen europäischenLändern statt; Frankreich aber besaß für die Handelsangelegen-Heiken ein besonderes Tribunal, zusammengesetzt aus von der Re-gierung unabhängigen Handelsleuten, eine Einrichtung, welchetrotz ihres viel bedeutender» Handels die Niederlande, Englandund die hanseatischen Städte nicht besaßen; wie entstand sie abergerade in Frankreich, wo doch die herrschenden monarchischenIdeen ihr sehr widersprachen? Als die Könige der Communennicht bedurften und ihnen die Jurisdiktion nahmen, machten siedoch eine Ausnahme zu Gunsten der Handelsleute und gewährtenihnen als Gerechtsame einen besondern Gerichtsstand. Immerhinaber trugen sie Sorge, demselben Beschränkungen aufzulegendurch die Bestimmung, daß die Consuln jährlich keiner zweitenWahl» fähig und ihre Urtheile der Appellation unterworfen seien;alles dieses fand nicht statt, wo die Communen die Oberhand be-halten, das Gerichtsverfahren öffentlich geblieben war. Aus dem-selben Grunde begünstigten die Könige, nachdem in den Nieder,landen die VolkSpartei gesiegt hatte, die Corporationcn undInnungen, welche zur Zerstückelung, also zur Schwächung derCommunen beitrugen.
OcffentlicheS Recht.
Die bedeutsame Stellung, welche die Juristen und Gesetzes-kundigen erlangten, veranlaßte sie zum Studium deö öffentlichenRechts. Als die Jurisdiktion nicht mehr durch königliche Voll-macht, sondern kraft territorialen Privilegiums ausgeübt wurde,das Recht nicht mehr von den Personen, sondern von den loka-