Band 
Achter Band.
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sich alS seine gebornen Räthe betrachteten. Dann aber erachtetesich das Parlament als an die Stelle des HofeS der großen Va-sallen getreten, steigerte seine Ansprüche und wollte weder seineVorstellungen noch die Modifikationen, welche das Einregistrirender königlichen Verordnungen veranlaßte, auf die Angelegenheitenblos des HerzogthumS Francien beschränken, sondern dehnte seineWirksamkeit auf das ganze Königreich aus. Dem Könige miß-fiel indessen dieses Uebergrcifen nicht, da es ihm immerhin leichterward, seine Beschlüsse durch das Parlament alS durch die Stände.Versammlung annehmen zu lassen, und auch die Nation, die zuoft üble Erfahrungen gemacht hinsichtlich der Uneinigkeit derdrei Ständc, zog diesen geschlossenen und stabilen Körper vor, derdie königliche Gewalt im Schach hielt.

Und letzteres geschah auch vom Parlament in der That, in-dem eö seine Gerechtsame so weit ausdehnte, biS es eine consti-tutionclle Gewalt wurde, in Abwesenheit der Reichsversammlungden Charakter eines deliberirendrn ReichSrathes annahm und sichdie Befugniß zulegte, die Gesetze anzunehmen und die Besteuerungzu bewilligen, bei alle dem begünstigt durch die Stimmung deröffentlichen Meinung, welche nichts mehr fürchtete als den Miß-brauch der königlichen Gewalt. In Folge dessen galt weder einGesetz noch eine Steuer als gültig, so lange das Parlament sienicht cinregiftrirl hatte. Wo dies verweigert wurde, blieb demKönige nichts übrig als ein I-it äe Mtiee zu halten, eine Cere-monie, welche das alte Marsfeld ersetzen sollte. Der König ver-fügte sich ins Parlament, nahm Platz auf einem Throne, bestehendaus fünf Kissen, eines zum Sitzen, eines für die Füße, die an-dern um Rücken und Arme zu stützen, machte seinen Vorschlagund jedes Mitglied gab sein Votum mit leiser Stimme ab, sodaß der die Voten sammelnde Kanzler wohl auch einen Unter-schleif begehen konnte. Fiel der Entscheid gegen den König aus,so gebot dieser die Einregistrirung seiner Verordnung, und dasParlament mußte gehorchen, konnte dies jedoch unter der Clauselthun, daß eS durch ein förmliches Dekret genöthigt worden. ImGrunde war daher die ganze Einrichtung nichts weniger alSkräftig und doch hielt sie in gar vielen Fällen die Könige, dienicht gerne als unbeschränkte Herrscher auftreten wollten, inSchranken.