Band 
Achter Band.
JPEG-Download
 

344

Juristen sie auslegen, vergleichen, zu Grundlagen verwenden fürein gemeinsames, die Einheit der Gesetzgebung erzielendes Recht.

Parlament.

Das Parlament zu Paris ist die mächtigste Rechtsinstitution,die bei irgend einem Volke je bestanden. Es stammt weder vonden placiti, noch von den Palastgcrichten Karls des Großen her,sondern nach unserer Ansicht von den feudalistischen Einrichtun-gen. Die Könige der dritten Dynastie versammelten um sicheinen Rath von Prälaten, Vasallen der Krone oder des Herzog-thumS Francien, Palastbeamten und anderen Herren, unregelmä-ßig berufen und mit unbestimmten Befugnissen, berathend überKrieg und Frieden, allgemeine und besondere Verordnungen derKrone, über alles die feudale Gesellschaft Betreffende, zugleichals Schiedsgericht für die hohen Barone und die einfachen Va-fallen fungirrnd. Aus diesem königlichen Gerichtshöfe ging nunwohl das Parlament mit seinen gemischten Attributionen hervor;als sodann die Geschäfte zunahmen, schied es sich in zwei Ab-theilungen, die eine zur Berathung über Staatsangelegenheiten,die andere zur Schlichtung der Prozesse im Namen des Königs.Diese Einrichtung erhielt ihre Ausbildung unter Philipp demSchönen, der auf dem von seinen Vorgängern gebahnten Wegeden Organismus der Negierungsmaschine vollendete. ES zerfielnun das Parlament in zwei Sectionen: in die Rechnungskammerfür alle Berufungen und die Untersuchungskammcr für die Ent-scheidungen. Tage wurden festgesetzt, wo die Amtleute und dieandern Richter der verschiedenen Provinzen und Bezirke zur Ver-theidigung ihrer Urtheile und Erlasse zu erscheinen hatten. DieseEinrichtung verblieb, bis Karl VII das allgemeine Parlamentin Provinzialparlamente auflöste, womit dann an den Orten, woschon feudale Centralgerichte bestanden, eine hohe königliche Ma-gistratur an deren Stelle trat. DaS Parlament konnte durchDekrete entscheiden nicht blos in den seiner Cognition unterwor-fenen Streitsachen und Interessen von Privatpersonen, sondernauch auf dem Verordnungswege hinfichtlich zukünftiger Fälle, wo-durch es eine legislative Befugniß besaß.

Das Pariser Parlament war das wichtigste und bedeutendste,da es in unmittelbarer Nähe dcS KönigS sowohl von demselbenRathschläge empfangen wie ihm solche ertheilen konnte. Erstspäter und allmälig abforbirte es den Gerichtshof der PairS, die