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Hinrichtungen, ließ ihn plötzlich in Verhaft nehmen und wegenHochverrath zum Tode verurtheilen; ehe man jedoch das Urtheilvollziehen konnte, fand man den Herzog in einem Faß Malvasierertränkt, welche Todeöart er sich selber gewählt haben soll (1478).Statt nun dem erschöpften, mit Blut überschwemmten Lande end-lich Ruhe zu gönnen, ging Eduard ein auf die Vorschläge sei-netz Schwagers, deS HerzogS von Burgund, und faßte den Plan,Frankreich zu erobern, um es mit ihm zu theilen. Indeß, trotzfeines Ehrgeizes und der KriegSlusi seiner Ritter, die sich bereitsim Besitz der französischen Lehen sahen, vermochte ihn die Polt-tik Ludwigs XI zum Abschluß eines Waffenstillstands, welcherder kaufmännische genannt wurde, weil er eben nichts anders alsein Handel war. In der That war Geld daS Idol Eduards,wonach er anfalle Weise, durch erzwungene Geschenke, Steuern,Geschäfte mit Zinn, Leinwand, Wolle strebte. Ebenso liebte erdie Freuden, namentlich die der Tafel, und überließ Andern,namentlich dem Herzoge von Gloeester, die NegierungSsorgcn.Wohlgestaltet und huldvoll, nahm er, wen er wollte, für sich einund insbesondere übte er auf die Frauen eine Gewalt aus, dieer mißbrauchte. Dabei war er höchst mißtrauisch und grausam;wehe denen, die seinen Kundschaftern und Häschern mißsielcn;war ihnen nicht anders beizukommen, so wurden sie wegen Zau.berei hingerichtet. AlS Ludwig XI dem Dauphin eine Oester-reicherin zur Gemahlin gab statt, wie es ausgemacht war, eineTochter Eduards, brachte diesen ein Anfall heftigen Zornö umSLeben (1483).
Eduard V.
Der Herzog von Gloeester bemächtigte sich gewaltsam derAutorität über den jungen Eduard V, ließ sich zum Protektorernennen und überlieferte dem Henker oder dem Dolche desMeuchlerS den Bruder der Königin und alle, die ihm Verdachteinflößten. Er warf sich zum Rächer der öffentlichen Moral aufund ließ der Johanne Schöre, einer schönen und tugendhaftenjungen Dame, welche den Schmeicheleien Eduards IV nichtzu widerstehen vermocht, wegen Ehebruch und Zauberei den Pro-zeß machen; und dies war nur das Vorspiel eines andern Pro.zcsseö, durch welchen er den junge» König und seinen Bruderfür unrechtmäßig geboren und nun der Thronfolge nicht fähigerklären ließ.