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drückungen, mich zu Verfälschung oder Entwerthung der Münzen.Zwei RechtSgelehrte, Mitglieder des Schaykammergerichls (6u-I 0 N 8 oss tlle Lxclle^uei-) / Richard Empson und EdmundDudley, ließen alle alten Fcudalrechte, alle in Abkommen ge-rathene Ansprüche der Krone wieder aufleben/ trieben längst ver-fallene Schulden und Strafgelder unnachsichtig ein / vollzogenvergessene Confiscationen. Der König ließ sich Subsidicn zumKriege gegen Frankreich bewilligen und nahm dann von KarlVIIIeine Abfindungssumme von 745/000 Thaler/ nebstdem einen Jahr-gehalt von 25/000 Thaler für sich und seine Erben an. So setzteer seine Ehre auf'S Spiel/ indem er sich von seinen Unterthanenbezahlen ließ / um Krieg zu führen / von den Feinden / um denKrieg zu unterlassen/ und bei seinem Tode (1509) hinterließ ereinen Schatz von 1/809/000 Pfund Sterling.
Verfassung.
Die englische Verfassung *) kräftigte sich unter der Herr-fchaft LeS Hauses Lancaster. Aus Geldnoth mußte Eduard 111häufig das Parlament berufen. Die Vertreter der Städte, welchebis dahin nur ins Parlament gekommen / um zu vcruchmcn/welche Steuern ihnen auferlegt worden, wagten eS nun / ermu-thigc durch wachsenden Reichthum, ihren Voten bescheidene Kla-gen hinzuzufügen, und bald kam eS dahin, daß fie ihre Beschwerdenund Forderungen formulirken , ehe fie die Steuer bewilligten.Noch weiter gingen fie, als die Vertreter der Grafschaften an derNeichsversammlung Theil nahmen, in dieselbe die unter denPairS befolgten Gebräuche einführten und die bürgerlichen Ab-geordneten lehrten, die bloßen Suppliken in eigentliche Berathun-gen über die Gesetze zu verwandeln. Nun erst fand die englischeVerfassung ihre naturgemäße Entwicklung und eS bildete sich derUsuS, daß keine Steuer gültig sein sollte ahne die Zustimmungder Gemeinen, gleichwie daS Feudalrecht hiefür die Zustimmungder Barone erheischte. Die legislative Gewalt ward fortan ge-meinsam von dem Könige und den beiden Häusern ausgeübt, unddie solchergestalt geschaffenen Institutionen waren immer culschie-dencr gerichtet auf Sicherung der persönlichen und der politischenFreiheit.. Um nicht selbstsüchtigen Ehrgeizes gezüchtigt zu wer-den, pflegte der König, so oft er Subfidten, für die Kriege mit
'4 Siehe Band VH (Geschichte des Mitielalters, Band III). S. 010 u. s.