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Michael/ den die katholische Kirche alS ihren Schirmet und Schild/alö den himmlischen Vorkämpfer aller Rechtgläubigen verehrt/Freilag den 29. Sepr./ geschah durch den Psalzgrafen Ludwiglt
Schenkungen sehr bereicherte." Dessen Erstgeborner, Otto II, ward auchim Elsaß erschlagen; Nachfolger war der Bruder Albrecht II; ob dernächste Graf, Werner Ik, der einen Theil seines Lebens an den kaiser-lichen Hoflagern zubrachte und wahrscheinlich mit so Vielen des kaiser-lichen Heeres im August 1167 zu Rom an der Pest starb, des Otrooder des Albrecht Sohn war, ist noch nicht genau ermittelt; fein SohnAlbrecht IN erheirathete mit Jta, Gräfin von Pfullendorf und Vrc-genz, sehr beträchtliche Güter, und andere im Zürichgau wurden ihm vonFriedrich I dazu gegeben; er erscheint urkundlich als der erste seinesHanfes mit dem Titel eines Provinzial- oder Landgrafen im Elsaß(1186). Sein Sohn Rudolf schloß sich den Gneisen an, wird erbli-cher Vogt von Murbach und andern Stiftern genannt. — „Man irrtkaum bei der Annahme, daß Albrecht III und Rudolf in den Par-teiwirreu der Zeit durch ähnliche Mittel, wie es anderwärts geschah, ver-schiedene Besitzungen und besonders allerlei Rechte an ihr Haus zu brin-gen suchten, zum Theil desto leichter, weil rings in den Berggegendenkein einziger Dynast vorhanden, der mit ihnen hätte rivalisieren können.Zn der Noth verbündete man sich mit dem mächtigen Grafen oderräumte ihm unbestimmte Schntzrcchte, Vogleirechte ein, über deren Um-fang bald Zwist entstehen mußte. Wohin sollte nun z. B. das Stift umHülfe sich wenden, wenn es vergebens seinem Vogte vorgestellt, er über-schreite die ihm eingeräumten Befugnisse, und dieser mit dem Schwertein der Faust bewies, daß er noch weit mehr zu fordern Recht habe?wie fern war das königliche Hoflager, wie kostspielig und wie unsicherzugleich dort Prozeß zu führen? Und wagte wohl der König einen Ans-spruch zu fällen, der leicht zur Folge haben konnte, daß ihm selbst derbeleidigte Graf sammt seinem Anhang Fehde kündete? Gewöhnlich mußtesich der Bedrängte durch ein gütliches Abkommen zu helfen suchen, welchesnatürlich wenigstens manche der Anmaßungen des Bedrängers rechtlichverbriefte und besiegelte. Ward es zu arg, so griffen die Geistlichen zumBannstrahl und die Weltlichen zur Waffengewalr. Dies allein dürsteaußer Zweifel setzen, daß die Frage, in wie weit der Habsburger An-sprüche, z. B. auf Schwyz, das Recht für sich hatten, ein unauflöslicherKnoten bleiben müsse. Das letzte Wort stand doch dem Kaiser oderKönige zu; aber was der eine etwa gegeben, nahm der zweite zurück,war die eine Partei zufrieden, so proteslirte die andere, und der Streitward bald mit der Feder, bald mit dem Schwerte fortgeführt, ohne daßes je zu einem friedlichen Abschluß gekommen wäre. Albrechts Sohn,Graf Rudolf, der vom Stift Seckingen die Stadt Lauffenburg über-kam, auch 1217 in Schwyz Gericht hielt, entzweite sich, wenigstens gegendas Ende seiner Tage, mit den Hohenstaufen und hatte schwere Kämpfe