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bar zu sein odcr damit gegen das römische Volk und gegen dieoben erwähnten Völker Italiens zu geizen scheinen, und auf daßwir nicht die Rechte und die Gerichtsbarkeit deS römischen Volkesfernerhin zu Grunde gehen lassen, so beschließen, erklären undverkünden wir, vermöge der Macht und der Gnade des heil. Geistesund in der Rechtsweise und Form, wie wir es am besten könnenund sollen, daß die heil. Stadt Rom selbst das Haupt des Erd-kreises und die Grundlage deS christlichen Glaubens ist, und daßalle und jede Städte Italiens frei sind; und zur Sicherheit be-schenken und haben wir dieselben mit der vollen ganzen Freiheitbeschenkt, und wir beschließen, daß alle die oben erwähnten Völkerdes ganzen heil. Italiens frei find; und von jetzt an machen wiralle vorerwähnten Völker und Bürger der Städte Italiens zurömischen Bürgern, erklären und verkünden es, und wollen, daßsie fernerhin deS Vorrechtes der römischen Freiheit sich erfreuen.— Vermöge derselben Gewalt und Gnade Gottes und deS heil.Geistes und deS vorerwähnten römischen Volkes sagen, bekennenund erklären wir, daß die Wahl des römischen Kaisers, die Ge-richtsbarkeit und die Herrschaft über das ganze heil. Reich dererhabenen Stadt selbst und ihrem Volke und dem ganzen heil.Italien gehöre, und daß sie demselben anheimgefallen sei, ausvielen Gründen und Ursachen, welche zur gehörigen Zeit und amgehörigen Orte dargelegt werden sollen, indem wir mit diesemSchreiben allen und jeden Prälaten, erwählten Kaisern und Kur-fürsten, Königen, Herzogen , Fürsten, Grafen und Markgrafen,Völkern, Innungen und allen übrigen, wcs Standes und Rangessie sein mögen, welche widersprechen wollen und irgendwie eineMacht und Gewalt über die genannte Wahl und über das Kai.serthum in Anspruch nehmen, von jetzt bis zum nächsten Pfingsteneinen Termin setzen, auf daß sie innerhalb deS genannten Ter-mins in der erhabenen Stadt selbst und zwar in der Kirche desLaterans vor uns und den anderen Beamrcn des Papstes unseresHerrn und des römischen Volkes mit ihren Rechtsansprüchen er-scheinen sollen, sonst werden wir von dem genannten Tage anverfahren nach dem, was Rechtens ist, und was uns die Gnadedes heil. Geistes eingeben wird. Und nichts desto weniger ladenwir in Bezug auf alles Gesagte folgende erlauchte Fürsten vorunS, nämlich den Herrn Ludwig, Herzog von Bayern, und denHerrn Karl, König von Böhmen, welche sich für wirkliche oderfür erwählte Kaiser ausgeben, die Herren Herzoge von Bayern,