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nicht nur an Gebier keine Einbuße zu erleiden/ sondern wiegeltesogar mehrere Städte gegen den Papst auf, welcher, da er dieErfolglosigkeit seiner Anstrengungen einsah, nach Avignon zurück-kehrte, um wenigstens in Frieden zu sterben (1370).
Um so »»gescheuter setzte nun der Visconti seine furcht-bare Tyrannei fort und bedrängte die Unterthanen in jeglicherWeise. Wer ein Stück Wild sich aneignete, erlitt qualvollenTod, und wäre eS auch der Abt eines Klosters gewesen; einemJünglinge kostete es sogar ein Auge und eine Hand, daß er ge-träumt, er hätte einen Hasen gefangen! Kein Diener der Gerech-tigkeit empfing seinen Gehalt, der nicht wenigstens dem Diebeeines Rebhuhns hatte den Kopf abschlagen lassen; zwei seinerSchreiber ließ er mit einem Eber in einen Käfig sperren. DenPodest« nöthigte er, selber einem Delinquenten die Zunge auSzu-reißen; unter der Strafe, einen Fuß zu verlieren, durfte Nie-mand, unter welchem Vorwande auch, dcS NachtS sein HauS ver-lassen. Auf das Aussprechen der Namen Guelfe oder Ghibellinestand der Verlust der Zunge. ES mag in den über seine Tyranneierzählten Einzelheiten Uebertreibung sein, unbezweifelt hielt eraber solche fast höhnische Grausamkeiten für nothwendig, um sei-ner der rechtmäßigen Grundlage entbehrenden Herrschaft einefeste Gestaltung zu geben. Zwar wollte er Gerechtigkeit, jedochauch hierin verstieg er sich zu maßloser Wildheit. Ein Priesterwill einen Verstorbenen, weil er arm, nicht beerdigen und derVisconti läßt ihn selber beerdigen; cS bleibt einer die Bezah-lung für zwei Kapaune schuldig und muß dafür hängen. SeineGemahlin, Beatrix della Seal«, reizt seine Wuth noch hef-tiger auf, statt sänftigcnd auf ihn zu wirken; trotzdem, oder viel-mehr eben deshalb, vermag sie seine Liebe nicht zu fesseln.
Nicht besser war sein zu Pavia residirender Bruder Galeazz o,der mit einem Federzug alle von seinen Vorgängern gewährtenGnaden aufhob. Er ließ einstmals sechzig Söldner aufknüpfen,weil sie seinem Befehle nicht rasch genug nachkamen; einen Uebel-thäter ließ er von Pferden zerreißen und für Staatsverbrechererfand er eine eigene Todesstrafe, die Quaresimalstrafe genannt,weil sie vierzig Tage währte; an den ungeraden Tagen — dennan den geraden Tagen ließ man ihn ruhen, um wieder zu Kräf«ten zu kommen — ward dem Delinquenten ein Glied oder einStück Fleisch abgeschnitten oder er mußte mit geschundenen Fuß-sohlen über Erbsen gehen u. dergl. Doch aber war er der Wis-