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Lorenzo verdiente den Beinamen des Prächtigen durchden großen Glanz seiner Hofhaltung, denn die bürgerlich beschei-dene Lebensweise seiner Vorfahren hatte er aufgegeben und wurdeals wahres Staatsoberhaupt von allen Fürsten auf der Stufeder Gleichheit behandelt. Wie sehr mußte sein Ehrgeiz sich ge-schmeichelt fühlen, wenn er vom Söller seines Landsitzes aushinblickte auf seine Stadt, so herrlich durch alte und neue Größe,wo Arnolfo, Orcagna, Masaccio mit ihren Meisterwerkendas Erwachen der Künste bekundet, wo BrunellcSchi dieschönste aller Kirchen, Santo Spirito, erbaut, im Palast Pittidie künftige Residenz der Herrscher geschaffen und die wunder-bare Kuppel der Kathedrale aufgegipfclt hatte, wo Santa MariaNovclla einer geschmückten reizenden Braut glich, Sän Lorenzomit Aufwendung von 40,000 Goldgulden und um 36,000 Gold-gulden daS Kloster Sän Marco — wo bereits die mächtigeStimme ertönte, die bald furchtbar werden sollte!*) — ausge-baut worden von CoSmuS. Und mit Stolz konnte Lorenzosich sagen: diese Stadt ist mein! Wohl mochte noch hie uud da
den Maremmen, und hielt bei Siena an um Ueberlaffung des zerfalle-nen Burgfleckens Montagnto mit Weichbild; sie wallte den Ort binnenfünf Jahren neu aufbauen und wenigstens 100 Familien daselbst ansie-deln. Es wurde ein Vertrag geschloffen, wonach der neue Flecken mitWeichbild unter der Hoheit von Siena stehen und dieses die Beste be-setzen sollte, bis auf eine Pforte, die der Kaiserin im Nachfülle znrFlucht dienen sollte; dafür hatte sie nebst ihrem Gefolge der CommuneTreue zu schwören und einen kleinen Tribut zu entrichten, während dergriechischen Kolonie besondere Vortheile eingeräumt, auch Ländereien fürWeinberge und Viehweiden überlassen wurden. Der Kaiserin stand eszu, aus ihrem Gefolge zwei Beamten zu ernennen, um auf 30 Jahredie vollständige Gerichtsbarkeit in der Kolonie auszuüben nnd zwar nachgriechischem Rechte; nur in Bemessung der Strafen sollten sie sich nachden Satzungen von Siena richten, wie auch dessen Maß und Gewichtdie Kolonie anzunehmen hatte. Für ihren ganzen Bezirk ward den Grie-chen Zvllfreiheit zugestanden nnd ebenso, daß wenn einer derselben Mon-taguto verließe, die Republik ihn zu entschädigen hätte für die aufge-wandten Bau- und Einrichtungskosten. Die Vollziehung dieses Vertragsist vom L8. April 1474, aber die betreffende, von den Geschichtsschreibernübersehene, allerdings auch mit einigem Rechte anzuzweifelnde Urkundegibt keinen Aufschluß darüber, aus welchen Gründen dieses Abkommen,das eine wahre Wohlthat für jene ungesunden Einöden gewesen wäre,nicht ausgeführt wurde.
') Savonarola, Prior dieses Klosters.