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öffneten viele Kreuzträger/ diesen folgte daS vermittelst einerTrompete zusammengerufene Volk, dann kamen die Kleriker undPriester und zum Beschluß die Frauen, in deren Mitte die aufbeiden Seiten geführten nächsten Verwandtinncn*). Ermordetewurden ungewaschen beerdigt, die anderen Leichen aber gesalbtund häufig auch einbalsamirt. Krieger wurden mit Waffen undRüstung, Vornehme reich gekleidet, mit Ringen und Halskettenbeerdigt, was denn auch ein mächtiger Antrieb war zur Berau-bung der Gräber**). Später kam der Gebrauch auf, steh ausFrömmigkeit in Bettlerkutten begraben zu lassen. Auf die Leichender Aerzte legte man ein Buch***). Den Leichenbegängnissen vonFürsten und Rittern wohnte eine große Menge in Trauerkleidernbei, ncbstdem figurirten dabei Pferde in voller Rüstung ohne Nit-ter, Wappenschilder, Kerzen, Draperien u. dgl., die Leichenredennicht zu vergessen, welche bald jeder wohlhabende Bürger habenwollte, so daß man sie sogar verbieten mußte. Die Trauerccre-monien wurden am siebenten, am dreißigsten und am Jahrestagewiederholt. Was Privatpersonen anbelangt, so „war es Ge-brauch, daß die Frauen der Verwandtschaft und aus der Nach.barschast sich im Trauerhause versammelten, um zu weinen; an.derscits kamen vor dem Hause des Verstorbenen mit seinenVerwandten seine Nachbarn und viele andere Bürger zusammen,und eS fand steh auch die Geistlichkeit ein je nach dem Standedes Verstorbenen, der mit einem Gepränge von Fackeln und unterGesang von seinen Standcsgenosscn nach der Kirche getragenwurde, die er vor seinem Ableben gewählt hatte" s). Hier bra.chen seine Mutter und andere Verwandtiunen und Nachbarinnenin Weinen und Klagen auö, während die männlichen Blutsver.wandten sich auf Strohmatten niederließen, die über den Bodengebreitet waren.
6) ^ul. 'klein. Oe Inulk. pnxleö e. 13.
2*) Des lombardische Gesetz büßt den Verlctzer der Gräber, wie den Mörder,um 800 sei. (19. Ges. v. Rotharis); Theodvrich verhäng! über ihnTodesstrafe (oä. 166). Die Satzungen der verschiedenen italienischenStaaten verhängen über dieses Berbrechen gleichfalls schwere Strafen,aber in Chroniken und Novellen kommen Verletzungen von Gräbern garhäufig vor.
Zneoliotli, >lov. 155.
-h) Vasenol», 1ntro«I.