Band 
Achter Band.
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Regel unterworfen als der Uebereinstimmung in ihren Sentenzen/über alles zu wache«/ und der Doge wie der Rath der Zehn warenihrem Tribunal unterworfen. Sie konnten öffentlich wie im Ge-heimen mit dem Tode bestrafen / und über die Kasse deS Rathesder Zehn verfüge«/ ohne irgendwie darüber Rechenschaft abzulegen.Der Doge wie der Gondelführer fürchteten gleicherweise diezahllosen Spione dieser unbeschränkten geheimen Polizei; derEhrgeizige wagte eS nicht mehr/ den Staat zu beunruhige»/ undtröstete sich mit der Hoffnung, eines Tages selber Staatsinquisitorzu werden; in der gleichen Hoffnung ließ man es sich gefallen/daß die im Finstern schleichende Rache wie die offene Gewaltthatder Ahndung dieses furchtbaren Tribunals nicht entginge» / undbis man selbst dazu gehörte, fügte man sich darein, vor demselbenzu zittern. — Bei der Wahl des Nicola Marcello (1475)ward weiterhin angeordnet, Laß bei Lebzeiten des Dogen seineSöhne und Reffen kein Amt, keine Pfründe oder irgendwelcheWürde auf Lebensdauer oder eine bestimmte Frist annehmen,Mitglied keiner Behörde sein durften, mit Ausnahme des großenRathes und der Pregadie oder deS Senats, aber auch in diesenVersammlungen sollten sie nur Sitz, nicht Stimme haben: nurin den Rath der Zehn sollte ein Bruder des Dogen eintretenkönnen.

Königthum Kypern.

Jakob v. Lusignau, Bastardsohn JohannS 14L, Kön-igSvon Kypern, trat zum Nachtheile seiner mit Ludwig von Sa-voyen vermählten Schwester alö Erbe dieser Insel auf, dieseinem-Hause als Entschädigung für den Verlust von Jerusalemüberlassen worden. Es gelang ihm, sich des Thrones zu be-mächtigen und dafür vom Sultan von Egypten, dem Oberherrnüber die Insel, die Belehnung zu erhalten, aber da ihm dasGeld fehlte, um sich zu behaupten, bot ihm der VcnetianerMarco Cornaro, sein Banker, 100,000 Zechinen an als Aus-steuer seiner Nichte Katharina, welche die Republik des hl. Mar-kus adoptiere, um sie dem fürstlichen Gemahle ebenbürtig zu ma-chen (1473). Aber auf diese bloße Förmlichkeit wurde der An-spruch auf eine höchst wichtige Erwerbung gegründet, denn nachdem Tode JakobS (1475) trat die Republik als Erbin Katha-rina's auf, daö Recht der Mutter beanspruchend, und unterdem Verwände, daß die Königin von den Türken bedroht sei,