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drohten, Nowgorod zu verlassen, verheimlichten sie ihre Unzufrie.denhcit, auS Furcht, ihre eigenen Waaren nicht verwerthen, sichnicht mit Kleidern versorgen zu können.
Iwan 111 beschloß, diese Willkürherrschaft zu beenden.Schon alS er sich Nowgorods bemächtigte, hatte er viele vermö.gcnde Einwohner zur Ucbcrsicdelung in das Innere von Ruß.land gezwungen, und die Hanse hatte von dieser Maßregel be.trächtlich zu leiden. Bald nachher ließ er zur Wiedervergcttungfür die Verhaftung und Hinrichtung einiger seiner der Münz-fälschung angeschuldigten Unterthanen alle Deutschen gefangennehmen und ihre Güter mit Beschlag belegen (1494). Die mei-sten fanden freilich Gelegenheit zur Flucht; andere blieben jedochmehrere Jahre lang in Banden. Aber der Handelsbetrieb zuNowgorod war zerstört.
Darauf beschäftigten sich die Glieder der Hanse mit demSchleichhandel zwischen Rußland, Stockholm und Wiborg, ohneder Hoffnung auf Wiedererlangung ihrer Vorrechte, namentlichder Freiheit von Eingangsabgaben zu entsagen. Aber währendLübeck diese Vortheile für den ganzen Bund zurückforderte, er-strebten die licvländischcn Städte sie für sich allein, und so ent-stand Zwietracht. AlS dann später die Engländer den Weg nachArchangel durch das weiße Meer entdeckt hatten (1553) und derCzar alle daherkommenden Schiffe von allen Abgaben befreite,erhielt die Hanse den letzten Stoß, um so mehr, alS die englischenFahrzeuge den Küsten auch Waffen lieferten, deren Einfuhr überdas baltische Meer immer verboten gewesen war. So hörte daSBannrecht im Ganzen auf und nur einzelne besondere Begünsti-gungen, vorzugsweise für Lübeck, blieben übrig.
In Schweden besaßen die Hansestädte zu Ende deS 14. Jahr.Hunderts die Gesammtheit deS HandelS und zugleich daS überauswerthvolle Vorrecht, die städtischen Behörden von Stockholmund anderen Seeplätzen zur Hälfte aus ihren Mitgliedern zubilden. ES wurde ihnen allerdings schwer, sich inmitten derSchwankungen dieses Königreichs zu erhalten, und je mit dersiegenden Partei stiegen und sanken auch sie. Gustav Wasabestieg mit Lübecks Beistande den Thron und bewilligte (1523)dieser Stadt, in Verbindung mit Danzig und andern, nach ihremWillen, die Befreiung von allen Eingangs, und AuSgangS-Abga.ben und ein unbedingtes Bannrccht, sogar mit Ausschluß seinereigenen Unterthanen, den Sund und den Bell zu beschissen;