Band 
Achter Band.
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Keusche, bewilligte Krakau, später auch anderen Städten, eineGemeindeverwaltung nach deutschem Muster und Stadtrichtcr,von deren Erkenntnissen die Berufung nach Magdeburg weiteran den kaiserlichen Stuhl ging. Unter ihm (1252) wurden dieSalinen von Bochnia entdeckt, eine Quelle großen Reichthumsfür Land und Krone.

Obschon Strzegenöki eine polnische Chronik geschrieben,und Vincenz Kadlubck, Bischof von Krakau, auf Befehl desKönigs Kasimirlt, des Gerechten, eine bis 1204 reichendeGeschichte verfaßt hat, so kann man sich doch kaum einen klarenBegriff von der Verfassung Polens bilden, welches anfangs alseine so uneingeschränkte Monarchie erschien, daß der König dasReich wie ein gewöhnliches Erbgut hinterlassen konnte, wem erwollte und daß eine etwaige Versammlung des AdelS bei dieserGelegenheit nur zur Verkündigung des königlichen Willens beru-fen wurde. Der Adel schuldete dem Könige überhaupt den Zehn-ten seiner gesammten Einkünfte, Arbeiter für die königlichenWohnungen, LcbenSmittel und Viehfutter für den Hof, wennderselbe seine Besitzungen durchzog, besaß im übrigen aber keineGerichtsbarkeit über seine Hinterfüßen, durfte keine Schlösserbauen, nicht jagen, keine Forsten urbar machen, keine Bergwerkeausbeuten, und war, wie alle Anderen, den Lcibesstrafcn mitEinschluß dcS Todes unterworfen. Die Könige durchzogen dasReich behuf der Rechtspflege, nahmen Berufungen entgegen, be-aufsichtigten die gewöhnlichen Richter, indem sie sich stets voneinigen unterrichteten und vornehmen Männern begleiten ließen,um sich des Rathes derselben zu bedienen.

AIS Polen indeß in unabhängige Fürsienthümer zerstückeltwar, welche sich oft im Kriege mit demjenigen befanden, der denTitel des Oberhauptes trug, strebten die Fürsten, sich die Vasallenund die Geistlichkeit zu verbinden, indem sie ihnen Vorrechte er-theilten, und dies Verfahren führte zur Zeit Kasim irS Llt dieVeränderung der Verfassung herbei. Er bezeichnete seinen Nef-fen, Ludwig von Anjou, Sohn des Königs von Ungarn,zu seinem Nachfolger anstatt seiner Tochter, und um die Zu-stimmung des Adels zu erhalten, schränkte er die absolute Ge-walt der Plastischen Könige ein, dadurch, daß er alle Staatsver-träge von der ständischen Bestätigung abhängig machte, dieVerpflichtung übernahm, dem Adel keine neuen Abgaben auszu-erlegen, ihn nicht fernerwrit zu der außerordentlichen Geldhülfe