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trotz der Feudalität ein despotischer Herrscher; demgemäß warenauch die königlichen wie die Staats-- und verlehnbaren Güterunbeschränkt und unantastbar in der Verfügung des Königs. Esbestand eine fest und wohlgeordnete Beamtenhierarchie und eineregelmäßige Kundmachung der Gesetze in den Provinzen. Inbeginnenden Civilisationen sind indessen die richterlichen Einrich-tungen noch wichtiger als die gesetzgebenden und darum hebenwir hervor/ daß die Justizverwaltung in Mexiko einen regclmä-ßigen Jnstanzenzug hatte und auf' dem Beweissystcm beruhte.Auf dem Lande und in den Städten untersuchten die niederenRichter die minder wichtigen Streitsachen, wobei sie zuerst aufeine Versöhnung der Parteien hinzuwirken hatten; bei Kriminal-verbrechen ließen sie die Thäter verhaften und instruirten denProzeß, worauf die Gerichtshöfe in der Hauptstadt daS Urtheilfällten. Hier saß ein großer Gerichtshof, zu welchem jede Pro-vinz zwei Richter auf Lebenszeit ernannte und mit Gütern zuihrem Unterhalt belehnte, und der täglich für Jedermann ohneUnterschied der Person oder der Sache geöffnet war; ferner ver-sammelten sich alle vier Monate für zwölftägige Sitzungen zwölfRichter unter dem Vorsitze deö Königs, um die verwickeltenStreitfragen in erster oder in Appellinstanz zu entscheiden, sowiein den Kriminalanklagen daS Urtheil zu erlassen. Ein Richterzu Tezcuco, der einen Edlen zum Schaden eines Bürgers begün-stigt hatte, wurde gehenkt. Ein Häuptling von Tlaöcala, Herrvon Städten und vielen Vasallen, ja sogar Söhne und Töchtervon Königen, erlitten die Todesstrafe wegen Ehebruch; in solchenFällen mußten die Frauen deö HofeS und die Töchter des vor-nehmsten Adels der Hinrichtung beiwohnen*). Ueberhaupt wardie Todesstrafe häufig und hervorzuheben ist, daß sie auch denGeschichtschreiber traf, der sich eine absichtliche Lüge hatte zuSchulden kommen lassen — freilich ein gefährliches Gesetz ineinem despotisch regierten Staate!
In jedem Bezirke wurden Steuer- und Civilstandsregiftergeführt. Kuriere und Posten unterhielten die Verbindungen mitder Hauptstadt.
Kriegsverfaffung.
Ein mit den Waffen gegründetes und erhaltenes Reich mußteauf die Kriegsverwaltung eine große Sorgfalt verwenden. Wer
*) Zurita, S. 106-109.Sank», Weltgeschichte. VIII.
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