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Achter Band.
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die spanischen Könige Oberhäupter der amerikanischen Kirche undim Besitze jener Rechte, über welche in Europa so lange undeifrig gestritten wurde, wie die geistlichen Wurden zu verleihen,über das Kirchcncinkommen zu verfügen, die erledigten Pfründenzu verwalten. Keine Bulle hatte in den spanischen KolonienGeltung, wenn sie nicht vom indischen Rath angenommen wor-den. Die Welt- und Klostergeistlichkeit ward im spanischen Ame-rika überaus zahlreich; im Jahr 1549 zählte es einen Patriar-chen, sechs Erzbischöfe, drcihundertsechsundvierzig Pfründncr, zweiAbteien, fünf Kapclläne des Königs und achthundertundvicrzigKlöster*). Da jedoch hier die Betkelmönche von der bischöflichenJurisdiktion befreit waren, Pfarreien haben und Zehnten besitzenkonnten, so ist schon hieraus ersichtlich, daß der sittliche Zustandnamentlich des NegularkleruS nicht der beste.

Verwaltung.

Behufs der Verwaltung war das spanische Amerika in nennfast gänzlich von einander unabhängige Staaten getheilt. Eswaren dies die Vizekönigreichc Peru, Reu-Granada, Mexiko undBuenos-AyreS, die Generalkapitalnate Guatimala, Porto-Rieco,Caraccas, Chili und Havannah, zu welch letzterer Florida gehörte.Die Beamten bezogen Gehalte vom Könige, vertreten durch dieVizekönige, die an der Spitze der Verwaltung und deS Heeresstanden, unbeschränkt regierten, Hofhaltungen nach dem Musterder Madrider, Leibwachen zu Fuß und Pferd und eigene Bannerhatten und deren Jurisdiktion sich über Länder erstreckte, die ihnenkaum der Lage nach bekannt waren, so daß sie unmöglich deren Inte-reffen wahrnehmen konnten. Ihre Machtvollkommenheit war alleinbeschränkt durch die „Audienzen", sechs über das ganze spanischeAmerika zerstreute, nach dem Vorbilde des spanischen Kanzleihofeseingerichtete weltliche und geistliche Tribunale höchster Instanzfür alle Prozesse, deren Objekt zehntausend Dollars nicht über-stieg. Sie konnten dem Vizckönig Vorstellungen machen, vertratenihn bei dessen Abwesenheit und stunden in unmittelbarer Verbin-dung mit dem Indischen Rath. Es war dafür gesorgt, daß diemit großen Vorrechten ausgestatteten Mitglieder dieser Audienzenlediglich das Interesse des Mutterlandes im Auge hatten; siedurften, ebenso wenig wie die Vizckönige, in den Kolonien keine

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